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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-12-15

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Ich erinnere mich daran, dass wir in der Kommission über den Begriff "im Einvernehmen" recht intensiv diskutiert haben. Wenn ich mich richtig erinnere - der Kommissionssprecher wird mich allenfalls korrigieren -, sind wir eigentlich zum Schluss gekommen, dass der gesetzliche Begriff "Einvernehmen herstellen" theoretisch jedem Beteiligten ein Vetorecht einräumt. Wir haben dann gesagt, wenn es zwei Bundesstellen seien, die sich einvernehmlich einigen sollten, dann gebe es oben ja schlussendlich noch den Bundesrat, der allenfalls sagen könne, was nun gelte.

Nun stelle ich mir aber vor, dass gemäss Antrag Epiney ein Dritter kommt, der sich ausserhalb der Einflusssphäre des Bundesrates bewegt und auch noch ein solches Vetorecht hat. Wenn er da ins Einvernehmen einbezogen werden muss, dann kann ich mir vorstellen, dass das nicht mehr zu bewältigen ist. Von daher habe ich sehr, sehr grosse Mühe mit dem Antrag Epiney. Wir wollen ja schliesslich eine Regelung treffen, die auch praktikabel ist. Daher hat die Kommission ja die Anhörung so klar in den Vordergrund gestellt. Mir ist jetzt aufgefallen, dass Herr Epiney bei der Begründung plötzlich von einer "harmonisation" gesprochen hat. Da könnte ich problemlos sagen: "Harmonisation, oui", aber "Einvernehmen herstellen mit einem Sous-entendu-Veto im Hintergrund" - das geht mir entschieden zu weit und macht die Bestimmung in diesem Passus letztlich praktisch undurchführbar.