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Nabholz Lili · Nationalrat · 2000-09-20

Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Für die FDP-Fraktion ist es klar, dass in einem exportorientierten Land, wie es die Schweiz ist, Exportförderung ein unverzichtbares Mittel der Aussenwirtschaftspolitik darstellt. Exportförderung soll namentlich den KMU Unterstützung bieten, ihre Chancen auf den Exportmärkten besser zu wahren. Die Internationalisierung, ja Globalisierung, hat längst auch kleinere und mittlere Firmen erfasst. Sie sind gezwungen, weltweit nach immer neuen Absatzkanälen für ihre Produkte und Dienstleistungen zu suchen. Angesichts des harten internationalen Wettbewerbs und namentlich angesichts der staatlichen Unterstützung, die mitkonkurrierende Industrieländer ihrer Exportwirtschaft gewähren, ist eine Anpassung unseres traditionellen Engagements in diesem Bereich unausweichlich. Ich erwähne nur Deutschland, welches jährlich 220 Millionen D-Mark in die Exportförderung steckt.

Wir begrüssen daher diese Vorlage und unterstützen die darin verankerten Leitgedanken. Wesentlich ist für uns eine Konzentration und damit wirkungsorientierte Einsetzung der Mittel. Sie müssen auf wesentliche Aufgaben fokussiert werden, und die Bemühungen müssen sich auf die wesentlichen Exportmärkte konzentrieren. Die verschiedenen Massnahmen des Bundes - auch darin sind wir mit den Sprechern der Kommission einig - müssen besser zusammengefügt, besser koordiniert werden.

Natürlich bewirkt ein Gesetz für sich allein noch nichts. Flankierende Massnahmen und staatliche Hilfe können immer nur subsidiär sein. Stets wird es primär von der Leistung des einzelnen Unternehmens und den Marktmöglichkeiten abhängen, wie erfolgreich sich ein Unternehmen auf dem internationalen Parkett bewegt, ob seine Produkte einen Absatz finden oder nicht.

Was Exportförderung aber leisten kann, ist Unterstützung. Durch das Zurverfügungstellen einer professionellen Informationsplattform kann sie eine Türöffnungsfunktion haben, die bei der Evaluation der Möglichkeiten für Exporte in verschiedenste Länder als Entscheidungshilfe dient.

Es geht also um konkrete und praktische Hilfe - Aktivitäten im Auslandmarketing -, die es schweizerischen Exportfirmen z. B. ermöglicht, bei Ausstellungen gewisse Unterstützung zu erfahren und über das Netz unserer Aussenstellen Kontakte vermittelt zu erhalten. Mit diesen Massnahmen werden namentlich KMU unterstützt, denen die Hauptstossrichtung des neuen Gesetzes gilt.

Um die Ziele zu erreichen, braucht es aber nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch eine eigentliche Restrukturierung der bisherigen Exportförderungsinstrumente. Hier besteht eindeutiger Handlungsbedarf. Soll Exportförderung effektiv sein, müssen die damit betrauten Leistungserbringer, namentlich die Osec, wesentlich besser als bisher in der Lage sein, kompetent, zeit- und sachgerecht als Ansprechpartner der Wirtschaft aufzutreten. Das lässt sich mit den bestehenden Strukturen nicht erreichen, selbst dann nicht, wenn man sie etwas verbessert. Hier sind erhebliche Strukturanpassungen notwendig, und dazu sind auch zusätzliche Mittel zu sprechen.

Die FDP-Fraktion unterstützt daher die über den bundesrätlichen Entwurf hinausgehenden Anträge der Mehrheit der Kommission, die zusätzlich 4,5 Millionen Franken für die Ausbildung der Leute, die im Ausland tätig sind, und 3,6 Millionen Franken für die Restrukturierungsmassnahmen sprechen möchte.

Die Fraktion lehnt die Minderheitsanträge zu Artikel 1 ab; dies nicht etwa, weil wir unethisches, menschenrechtsverletzendes, umweltschädigendes oder korruptes Gebaren einfach hinnehmen möchten oder gar tolerieren. Wir können aber diese Anträge nicht unterstützen, weil das Gesetz ein untaugliches Mittel darstellt, den genannten Missständen wirksam zu begegnen. Wir unterstützen hingegen das entsprechende Postulat (00.3415).

Zur Frage der Minderheitsposition werden wir in der Detailberatung noch Stellung nehmen. Ich bitte Sie namens der Fraktion um Eintreten und Zustimmung zu den Mehrheitsanträgen.

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