Teuscher Franziska · Nationalrat · 2006-03-06
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
In der Eintretensdebatte vorhin hat auch die bürgerliche Seite immer wieder die Eigenverantwortung gelobt. Aber auch aus ihrem Munde ist immer wieder die Forderung gekommen, wir müssten die Qualität sichern; es gehe nicht darum, einen Abbau der Qualität bei den Kontrollen zu betreiben. Bei diesem Artikel geht es jetzt wirklich nur darum, dass wir festlegen, nach welchen Standards diese Kontrollen erfolgen sollen. Deshalb bin ich eigentlich sehr enttäuscht, zu hören, dass niemand von der bürgerlichen Seite diesen Artikel beibehalten will.
Die grüne Fraktion ist selbstverständlich für Beibehaltung dieses Artikels. Es handelt sich hier um geltendes Recht, das sich bewährt hat und das bis anhin auch von gar niemandem infrage gestellt wurde. Weder Kantone noch Unternehmen haben sich dagegen gewendet, dass es die Kantone sind, welche die Standards festlegen, nach denen kontrolliert wird, und die festhalten, dass die Kontrollen durch Fachpersonen erfolgen sollen. Ich muss sagen, ich sehe auch den Spareffekt nicht, den die Aufhebung dieses Artikels bringen soll; ich sehe viel eher den Wildwuchs, der dadurch ausgelöst wird. Denn wird dieser Artikel aus dem Gesetz gestrichen, ist es wirklich nur noch die Eigenverantwortung, die diesen Bereich regeln soll. Das würde dann eben heissen: Deregulierung ohne Kontrolle, ohne Qualitätskriterien. Die Besitzer einer Tankanlage würden dann selber bestimmen, nach welchen Kriterien man kontrollieren soll. Ich hoffe, dass Bundespräsident Leuenberger uns auch ein paar Ausführungen dazu machen kann, was der Spareffekt einer Streichung dieses Artikels wäre.
Ich bin in dieser Frage sehr enttäuscht von der CVP. Frau Bader hat vorhin gesagt, die CVP sei für einen massvollen Mittelweg; man wolle zwar Eigenverantwortung, aber man sei sich dessen bewusst, dass es eben auch Vorschriften brauche. Deshalb hat die CVP-Fraktion vorhin auch mehr oder weniger geschlossen der Zehnjahresregel zugestimmt, also der Regel, dass man Tanks nach zehn Jahren revidieren soll. Wir haben in jener Bestimmung festgeschrieben - dies zu Ihrer Erinnerung, liebe Leute aus der CVP -, dass die Tanks "nach den Regeln der Technik" gewartet werden müssen. Ich frage Sie: Wer definiert die Regeln der Technik, wenn die Kantone sie nicht definieren dürfen?