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Föhn Peter · Nationalrat · 2006-03-06

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einer Motion für eine neue Verfassungsbestimmung betreffend die Grundversorgung, welche, wie gesagt, in unserer KVF mit 12 zu 8 Stimmen angenommen wurde. Grundsätzlich bin ich natürlich als Vertreter eines Berg- und Randgebietes ganz klar für den Service public, aber dieser Service public muss vernünftig, muss auch anpassungsfähig sein und vor allem dem Wandel der Zeit angepasst werden können. Wenn wir etwas in der Bundesverfassung verankern, kann das in absehbarer Zeit sehr schwerfällig werden, und darunter werden sehr wahrscheinlich gerade diese Gebiete letztendlich zu leiden haben, denen wir jetzt den Ball zuspielen wollen. Wir sollten in der Bundesverfassung regeln, was unbedingt zu regeln ist, und nicht mehr. Es könnte nämlich nicht nur vorteilhaft für diese Gebiete sein, sondern es könnte die Eidgenossenschaft irgendeinmal sehr teuer zu stehen kommen.

Die Minderheit der Kommission erachtet den bestehenden Artikel 73 der Bundesverfassung und den im Rahmen des NFA neugeschaffenen Artikel 43a für absolut ausreichend. Neue und weiterführende Verfassungsartikel würden lediglich eine Überregulierung bewirken und an der effektiven Grundversorgung im Land überhaupt nichts ändern. Die bisherige Praxis bei der Bestimmung des Grundversorgungsangebotes hat sich gerade in ländlichen Gebieten auch ohne jeglichen Verfassungsartikel als sehr positiv, als angemessen erwiesen.

Ich bin überzeugt, dass die Berg- und Randregionen, von denen man hier jetzt insbesondere spricht, weiterhin von der Politik, vom Parlament, im Auge behalten und sicher nicht im Stich gelassen werden. Den heutigen Service public, diese Grundversorgung, wollen wir beibehalten, wir wollen nicht davon abkommen, aber wir wollen sie nicht so zementieren, dass wir uns nicht mehr zu gegebener Zeit anpassen können. Ich weiss nämlich, wie leicht man über das Ziel hinausschiesst und sich dann eben plötzlich im Sumpf befindet. Also, eine Überregulierung wollen wir nicht. Insbesondere bringt eine Verankerung in der Verfassung nichts. Passen wir es den jeweiligen Gegebenheiten an, dann ist uns weitaus am meisten geholfen.

Ich danke Ihnen dafür und bitte Sie, der Minderheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.

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