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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-06

Wortprotokoll

In Artikel 61 Absatz 2 steht - das ist bereits beschlossen und nicht mehr strittig -: Die Verbreitungsdienstleistungen werden "chancengleich, angemessen und nicht diskriminierend" angeboten.

Wir sind der Meinung, das sei eine klare Aussage, die sich an die Kabelnetzbetreiber wendet, auch mit der Folge, dass ein Werbefenster in einem deutschen Sender anders tarifiert werden kann als bei einem kleinen Anbieter. Dieser neue, von Ihnen vorgeschlagene Artikel 69a schafft unseres Erachtens eine Unklarheit: Wir wissen nicht, ob dann beide Bestimmungen miteinander gelten und in welchem Zusammenhang sie zueinander stehen.

Daher ersuche ich Sie, der Minderheit Binder und damit dem Ständerat zuzustimmen.