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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-07

Wortprotokoll

Dieses Reformprojekt bezieht sich auf die Besteuerung von nicht börsenkotierten oder gesperrten Optionen; ich möchte das einfach noch einmal wiederholen. Wir befinden uns gewissermassen in dieser Ecke. Da schlägt Ihnen der Bundesrat ein Paket von Massnahmen vor, die die Situation verbessern sollen, und zwar sowohl für die Inhaberinnen und Inhaber von Optionen als auch für den Fiskus. Ich glaube, beides haben wir jetzt gesehen. Diese Neuerungen bestehen in erster Linie einmal darin, dass der Besteuerungszeitpunkt von der Zuteilung zur Ausübung verschoben wird und dass das mit gewissen flankierenden Massnahmen versehen wird. Eine dieser flankierenden Massnahmen ist die Festlegung des Prozentsatzes pro Sperrjahr bis zu maximal 50 Prozent. Die andere Änderung besteht darin, dass wir die Quellensteuer auf 11,5 Prozent festlegen wollen. Wir schlagen Ihnen das deshalb vor, weil in der Regel die Optionen an obere und oberste Kader vergeben werden. Diese im internationalen Verkehr tätigen Kader befinden sich eben meist in Einkommenskategorien, wo die 11,5 Prozent ohnehin gelten.

Nun ist natürlich jeder andere Prozentsatz möglich, das ist uns klar. Aber wir haben heute schon eine kurze Debatte über Willkür und Arbiträres bei der Festlegung von Zinsen und Zinssätzen geführt. Ich finde, 10 oder 9 oder 8 Prozent sind immer willkürlich, sie sind nicht an irgendwelche Sachverhalte gebunden. Wenn schon, orientieren wir uns klugerweise an dem, was heute besteht, und das ist der Maximalsatz der Quellensteuer mit 11,5 Prozent. Deshalb galt das für den Bundesrat als Richtlinie.

Wir möchten Ihnen empfehlen, hier der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen.

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