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Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-07

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen nochmals kurz die Erwägungen der Kommissionsmehrheit darlegen. Über jenen Punkt, über den wir uns einig sind, sprich den Zeitpunkt der Besteuerung, verliere ich jetzt kein Wort mehr. Es geht also um die Frage: Ist ein Abschlag gerechtfertigt bei der Optionszuteilung, also bei der Ausübung der Optionen, und wenn ja, in welcher Grössenordnung?

Nun, welches waren die Überlegungen der Kommissionsmehrheit? Es waren eigentlich vier Aspekte:

1. Der eingangs erwähnte internationale Trend: Hier müssen wir feststellen, dass verschiedene Länder, die diese Mitarbeiteroptionen auch bei der Ausübung besteuern, Erleichterungen vorgesehen haben. So hat beispielsweise - als Finanzplatz für uns sicher wichtig - London, England, solche Sonderregelungen. Ich habe Österreich erwähnt: Österreich beispielsweise hat exakt die 10 Prozent pro Jahr wie wir. Es gibt aber auch Länder - das ist hier fairerweise auch zu sagen -, die keine solchen Modelle haben. Aber, wie gesagt, wir waren der Meinung, dass wir hier im internationalen Wettbewerb stehen und uns konkurrenzfähig positionieren müssen.

2. Wir müssen ja ein Interesse haben, dass Mitarbeiter motiviert werden, langfristig zugunsten des Unternehmens zu wirken. Zu Recht ist in den Neunzigerjahren diese Kurzsichtigkeit bei verschiedenen Unternehmen gebrandmarkt worden. In der Kommission bestand die Auffassung, dass man eben auch mit dem Instrument der Steuerpolitik die Neigung der langfristigen Verpflichtung gegenüber dem Unternehmen fördern sollte.

3. Die Nichtverfügbarkeit bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Option spricht für einen Abschlag. [PAGE 46]

4. Bundesrat Merz hat den Aspekt der Steuerfreiheit auf privaten Kapitalgewinnen erwähnt.

Nun schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit, für die ich spreche, vor, den Antrag Fässler - also keinen Abschlag - abzulehnen und dem Mehrheitsantrag mit 10 Prozent, was weitgehend auch Praxis ist, zuzustimmen.

Nun zum Antrag Walker: Der Antrag Walker lag der Kommission ja nicht vor. Man kann dazu Folgendes sagen: Er wäre, weil der Abzug wie bei den Mitarbeiteraktien 6 Prozent wäre, etwas vorteilhafter für den Fiskus. Er würde bezüglich des Abzuges eine gleiche Behandlung wie bei den Mitarbeiteraktien schaffen. Persönlich kann ich also auch mit dem Antrag Walker leben. Aber, wie gesagt, die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen 10 Prozent vor.