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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-07

Wortprotokoll

Die 50 000 Franken sind ganz eindeutig eine Beeinflussung der Messung. Oder haben Sie noch eine andere Frage? 50 000 Franken sind eine eindeutige Beschneidung der Bemessungsgrundlage auf eine absolute Zahl. Demgegenüber haben Sie Prozentsätze, die als Richtlinien dienen. Das gilt übrigens überall dort, wo Sie Zinsen haben. Zinsen sind immer ein Reflex einer Entwicklung, und solche Entwicklungen können börsen-, sie können konjunktur-, sie können auch kostenbedingt sein. Irgendwelche Kriterien gibt es immer. Die Zinsen sind nämlich im Grunde genommen Parameter, um gewisse Entwicklungen zu beeinflussen. Meistens sind sie an die Teuerung gebunden. Sie können aber auch an bestimmte Ereignisse gebunden sein, so, wie es hier bei den Optionen, bei den Aktien die Möglichkeit gibt, dass man infolge der Nichtausübung solcher Rechte eben einen Verlust erleiden kann. Das ist die Berechtigung für den Zins. Aber dann am Ende zu sagen, er betrage 5 oder 6 Prozent, beinhaltet eine gewisse Willkür; da gebe ich Ihnen Recht. Es ist aber an Ihnen, zu sagen, ob Sie 5 oder 6 Prozent Zins oder noch einen anderen Satz festlegen wollen. [PAGE 43]

Der Bundesrat schlägt Ihnen die Beibehaltung der bisherigen Regelung vor: 6 Prozent und zehn Jahre.