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AB 62790

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich nehme erneut einen Anlauf, um - diesmal bei Artikel 72 - für etwas mehr Anlegerinnen- und Anlegerschutz zu sorgen.

Es geht darum, dass die Mehrheit hier verlangt, dass gewisse Aufgaben - und damit dann auch gleich noch die Verantwortung - von der Depotbank ausgelagert werden können. Das Aufbewahren von Fondsvermögen soll im In- und Ausland möglich sein, das macht durchaus Sinn. Damit sind wir einverstanden. Aber wir erwarten, dass dann die Depotbank für die Handlungen dieser Banken im Ausland, die diese Tätigkeiten übernehmen, trotzdem haftet - also dass sie für deren Handlungen wie für das eigene Handeln haftet. Wir finden diese Auffassung korrekt. Eine Delegation von Verantwortung sollte hier nicht stattfinden.

Wir haben in der Kommission von der Verwaltung von einem Beispiel gehört, bei dem es um einen Reverse Split geht. Aus vier Aktien wurde eine gemacht. Das hat der japanische Aufbewahrer der Depotbank in der Schweiz nicht gemeldet. Das hatte dann zur Folge, dass man viermal höhere Vermögenswerte im Fonds hatte, als eigentlich richtig war. Die Anleger, die einstiegen, bezahlten zu viel, und jene, die ausstiegen, nahmen dann zu viel mit. Aber weil eben die Haftung bei der Depotbank war, war dieser Fall geregelt. Die betroffene Bank hat die fehlenden Gelder eingeschossen und Regress gegen den japanischen Aufbewahrer genommen.

Wenn wir jetzt hier der Mehrheit zustimmen, muss dann sozusagen der Anleger selber bei dieser Bank im Ausland vorstellig werden und seine Rechte einfordern. Und das ist nun wirklich eine eklatante Schwächung des Anlegerschutzes. Die Depotbank hat die Verpflichtung, für ihre Anlegerinnen und Anleger zu sorgen, und sollte deshalb mit dieser Übertragung der Aufbewahrungsmöglichkeit nicht auch noch die Verantwortung ins Ausland delegieren können.

Bitte stimmen Sie hier für einmal der Mehrheit nicht zu - in der Kommission war das Resultat mit 13 zu 10 Stimmen wiederum knapp. Hier geht es jetzt wirklich um den Anlegerinnen- und Anlegerschutz, und ich hoffe, dass Sie auf der richtigen Seite zuschlagen.

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