Lexipedia

Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-08

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, wie Bundesrat Merz ausgeführt hat: In Artikel 38 wird postuliert, dass zwischen den Einlagen der Unternehmensaktionäre und dem Gesamtvermögen ein sogenannt "angemessenes Verhältnis" bestehen muss. Dieser Artikel ist von der Kommission nicht bestritten worden. Wie zu Recht gesagt worden ist, wird in Artikel 40 Absatz 2 explizit eine zusätzliche Nachschusspflicht der Unternehmeraktionäre postuliert. Die Kommission hat sich mit 14 zu 10 Stimmen entschieden - das zum Sachverhalt -, das zu streichen. Was war ihre Hauptüberlegung?

Die Hauptüberlegung war sicherlich, dass man für dieses neu dem KAG unterstellte Produkt möglichst wettbewerbsfähige Bedingungen gegenüber den anderen wichtigen Standorten für Anlagefonds in Europa haben wollte. Wir mussten zur Kenntnis nehmen - es ist von Kollege Kaufmann gesagt worden -, dass beispielsweise in Luxemburg, dem Anlagefondsplatz Nummer 1 in Europa, keine derartige Nachschusspflicht besteht. Ja, Luxemburg geht sogar noch weiter: Dort können nicht mehr benötigte Einlagen zurückgezogen werden. Wir waren also der Meinung: Wenn wir eine stringente Nachschusspflicht auferlegen, verfügen wir im Wettbewerb, vor allem mit Luxemburg, über kürzere Spiesse als dieses Land. Dazu kommt eine vielleicht ergänzende Überlegung der Kommission: Wir sind der Auffassung, dass dieser Mechanismus für dieses spezielle Produkt nicht am Platze ist, dass die Anleger, die in diese Produkte investieren, die nötige Transparenz, die nötige Risikofähigkeit und die nötige Risikobereitschaft haben, in Kenntnis dieser Rechtsvoraussetzungen in dieses Instrument zu investieren.

Wie gesagt: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen Zustimmung zur Mehrheit.