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Leuthard Doris · Nationalrat · 2006-03-08

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich kann mich im Wesentlichen den Argumenten meines Vorredners anschliessen. Auch die CVP-Fraktion wird die Mehrheitsfassung unterstützen. Ich will nur nochmals ergänzend die wichtigsten Argumente aufführen.

Zum einen ist es in der Regel so, dass Zahlen für die Umschreibung von Rechtsinstituten in einer Verordnung und nicht in einem Gesetz festgehalten werden. Denn die Art und Weise, wie sich der Markt entwickelt, wie sich Produkte entwickeln, kann Veränderungen unterliegen. Deshalb ist es sicher nicht sinnvoll, es in einem Gesetz fest zu verankern. Tatsächlich steht die Zahl 20 wahrscheinlich bei vielen Produkten im Vordergrund. Aber wie mein Vorredner zu Recht gesagt hat, ist das eine Sache, die auf der Ebene der Verordnung geregelt werden soll, je nach Art des Produktes und nicht generell für alle.

Zu berücksichtigen ist auch der Zeitpunkt: Wann müssen beispielsweise 20 Anleger vorhanden sein? Muss es bei der Gründung sein? Muss es permanent sein? Das sind Fragen, die ebenfalls zu klären sind; auch hier gilt aber: auf Stufe der Verordnung.

Fraglich ist auch die Formulierung der Minderheit. Man führt hier neu den Begriff "private Anlegerinnen und Anleger" ein. Das Wort "privat" findet sich sonst nirgends im Gesetz und ist daher auch von der Systematik, von der Terminologie her problematisch.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.