Triponez Pierre · Nationalrat · 2000-09-25
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-25
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit schlägt Ihnen vor, bei Artikel 2 Absatz 3 dem Ständerat zu folgen. Es darf nicht sein, dass wir hier im Parlament den Zweck und insbesondere den Geltungsbereich eines Gesetzes sorgfältig abgrenzen und im gleichen Atemzug dem Bundesrat die Kompetenz zugestehen, den Anwendungsbereich dieses Gesetzes und der einzelnen, klar formulierten Bestimmungen von sich aus auszuweiten, wenn er den Eindruck hat, dass der Zweck des Gesetzes durch das vom Parlament verabschiedete Gesetz nicht erreicht werden kann. Einem solchen gesetzgeberischen Fehlgriff der Kommissionsmehrheit hat sich die Minderheit widersetzt. Es gibt in den schweizerischen Gesetzen zwar - das gilt auch für das vorliegende Chemikaliengesetz - zahlreiche Kompetenzdelegationen an den Bundesrat und die Verwaltung. Ein solches typisches Beispiel bildet der folgende Absatz 4 dieses Artikels.
Solange und soweit sich solche Delegationsnormen im Rahmen des Gesetzestextes bewegen und eine Konkretisierung der vom Parlament verabschiedeten Gesetzesbestimmung bedeuten, ist dagegen nichts einzuwenden. In concreto geht es hier aber nicht um eine solche Interpretations- oder Präzisierungsangelegenheit, sondern ganz klar um eine Ermächtigung der Exekutive zu einer Ausdehnung des Geltungsbereiches von einzelnen Gesetzesbestimmungen. Derartige Rechtsetzungskompetenzen darf das Parlament nach Meinung der Kommissionsminderheit nicht aus der Hand geben und an den Bundesrat delegieren. In diesem Land ist die Gesetzgebung Sache der Legislative und nicht der Exekutive - und das soll auch so bleiben!
Dies hat der Ständerat sehr wohl so gesehen und deshalb konsequenterweise am bundesrätlichen Entwurf eine Korrektur vorgenommen. Der Geltungsbereich eines Gesetzes - jedes Gesetzes, also auch dieses Gesetzes - darf nur durch das Parlament und entsprechende Beschlüsse in den Räten abgeändert, ausgedehnt oder eingeschränkt werden.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Minderheit der Kommission, dem Ständerat zu folgen, auf diese Differenz zu verzichten - ich hätte am liebsten gesagt: damit die letzte Differenz auszuräumen - und eine staatspolitisch fragwürdige Differenz nicht offen zu lassen.