Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · 2006-03-09
Mathys Hans Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-09
Wortprotokoll
Im Jahresbericht 2005 der Geschäftsprüfungskommissionen wird auf den Seiten 40ff. (Ziff. 3.3.6) das Thema Personalzufriedenheit im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie behandelt. Aufgrund verschiedener Hinweise, die auf negative Entwicklungen im Personalbereich des BBT aufmerksam gemacht haben, hat sich die Kommission Ende 2004, Anfang 2005 mit der Personalsituation im BBT näher befasst.
Durch die im Rahmen ihrer Abklärungen verlangten Resultate der Personalzufriedenheitsumfrage 2004 für das BBT wurden diese Hinweise erhärtet. Das Amt schnitt bei der Umfrage des Jahres 2004 insbesondere bei den Kriterien der obersten Amtsführung schlecht ab. Die GPK ging der Frage nach, ob diese negativen Beurteilungen durch die grossen Herausforderungen, welche das BBT und seine Mitarbeitenden zu bewältigen hatten und noch zu bewältigen haben, verursacht wurden. Die umfangreichen, auf allen Hierarchiestufen durchgeführten Anhörungen der GPK wie [PAGE 127] auch der vor Ort durchgeführte Dienststellenbesuch zeigten jedoch, dass die Belastung der Mitarbeitenden durch die mit den Herausforderungen verbundenen Arbeiten nicht die Hauptursache für die negativen Bewertungen war. Vielmehr kamen Probleme im Verhältnis zwischen der obersten Amtsführung und vielen Mitarbeitenden zum Vorschein.
Im November 2005 sah sich die Kommission gezwungen, sich mit dem Bundesratsentscheid vom 16. November betreffend die Neubesetzungen in der Amtsleitung auseinander zu setzen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund ihrer damaligen Feststellungen stellt die Kommission heute fest, dass der Entscheid des Bundesrates das Risiko birgt, die Personalzufriedenheit nicht zu verbessern, sondern viel eher zu verschlechtern. Mittelfristig könnte dies zu einer Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung des BBT führen.
Ich habe am 7. Dezember 2005 eine Interpellation zur Personalpolitik im BBT eingereicht (05.3761). Diese Interpellation wurde vom Bundesrat am 22. Februar 2006 beantwortet. Die vom Bundesrat erteilten Antworten sind mehr oder weniger erstaunlich. So hält der Bundesrat unter anderem fest, dass er keine Kenntnis davon habe, dass die Amtsleitung Anlass zu Unzufriedenheit im BBT gegeben habe, obwohl die GPK das Departement schriftlich auf diese Ungereimtheiten aufmerksam gemacht hat. Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Interpellation weiter fest, dass die neue Direktorin des BBT in der Wirtschaft und bei den Kantonen über ein hohes Ansehen verfüge. Das wird von der Kommission nicht bestritten. Ansehen in der Wirtschaft und bei den Kantonen ist eine Seite der Medaille, die andere Seite ist die Unzufriedenheit des Personals und die Art und Weise, wie die oberste Amtsführung mit ihren Mitarbeitern im BBT umspringt.
Das Thema Personalzufriedenheit im BBT ist für die GPK nicht ad acta gelegt. Die Kommission wird die Entwicklung der Personalsituation in Zukunft genau weiterverfolgen.