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AB 63165

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-13

Wortprotokoll

Es schadet vielleicht nicht, wenn ich im Namen der Kommission am Schluss noch auf Deutsch festhalte, dass die Ostzusammenarbeit, begonnen im Jahre 1989, abgestützt in einem Bundesbeschluss im Jahre 1995, die wir heute mit diesem neuen Gesetz auch weiter verankern wollen, im Interesse eines stabilen, sicheren und demokratischen Europa ist. Das war der Grund für unsere bisherigen Transitionsleistungen. Das ist auch der Grund für die künftigen Arbeiten, die wir aufgrund dieses neuen Gesetzes leisten wollen.

Ich möchte auch klar festhalten, dass es nicht stimmt, dass sich die Aussenpolitische Kommission je gegen Beitragsleistungen an die erweiterte Europäische Union ausgesprochen hat. Das Gegenteil ist der Fall. Darum haben wir ja in diesem Rat und auch im Ständerat im Jahre 2004 beschlossen, das Gesetz zu sistieren, den Verhandlungsprozess mit der EU abzuwarten und dann zu entscheiden, wo wir allenfalls noch gesetzliche Beschlüsse zu fassen haben.

Es war dem Bundesrat, es war der Aussenpolitischen Kommission, die sich regelmässig über die Verhandlungen mit der EU informieren liess, es war uns allen klar, die die Bilateralen II wie auch die Erweiterung der Personenfreizügigkeit unterstützt haben: Die Erweiterung der EU trägt zur Sicherung von Frieden, Stabilität und Prosperität in Europa bei. Die Schweiz unterstreicht mit ihrem Beitrag einerseits ihr Interesse, andererseits aber auch ihr solidarisches Engagement für diese Erweiterung. Aus diesen Gründen hat eine deutliche Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission diese Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abgelehnt.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission Eintreten auf das Gesetz.