Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2006-03-13
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-13
Wortprotokoll
Mit diesem Geschäft, das wir hier besprechen, schaffen wir die Rechtsgrundlage für zwei sehr wichtige Instrumente der schweizerischen Aussenpolitik: Auf der einen Seite ist es die Fortsetzung der klassischen Osthilfe, auf der anderen Seite sind es unsere Zahlungen an den Abbau der sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb der EU. Es ist sinnvoll, dass wir diese beiden Instrumente in diesem Gesetz regeln.
Die CVP-Fraktion begrüsst dieses Gesetz aus drei Gründen: erstens aus Solidarität gegenüber den Oststaaten, zweitens aus wirtschaftlichen Überlegungen und drittens wegen den Auswirkungen auf die Migration in der Schweiz. Der Bundesrat bekräftigt in seinem aussenpolitischen Bericht den politischen und wirtschaftlichen Stellenwert der Ostzusammenarbeit. Die CVP hat sich in den vergangenen Jahren immer klar für die Osthilfe ausgesprochen. Sie entspricht dem heutigen Verständnis der aussenpolitischen Interessenvertretung durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und Integration. Die Länder, die unterstützt werden, gehören zu den ärmsten. Mit der Transitionshilfe sollen Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung gefördert werden.
Sicher ist, dass dieser Übergangsprozess weitergeht und sich auch noch in die Länge ziehen wird. Deshalb ist es aussenpolitisch nicht zu verantworten, wenn ein Finanzierungsmodell angewendet wird, das die öffentliche Entwicklungshilfe kürzt - vor allem nicht nach den Versprechungen, die Bundespräsident Samuel Schmid letztes Jahr am Uno-Gipfel in New York abgegeben hat. Das dort definierte Ziel kann nur erreicht werden, wenn der Bundesrat auf seinen Entscheid in der Finanzierung zurückkommt. Der Disparitätenausgleich kann, wie Doris Leuthard in ihrer Motion vorschlägt, durch die Heranziehung der Erträge aus der Zinsbesteuerung und der osterweiterungsbedingten zinslichen Steuereinnahmen sowie durch die im Hinblick auf die Beitragszahlung vorgenommene Kürzung der Osthilfe in der Höhe von 400 Millionen Franken budgetneutral finanziert werden - ohne dass diese öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) gekürzt wird.
Natürlich haben die Kohäsionszahlungen etwas mit den Bilateralen zu tun; das ist uns allen klar. Es ist der Preis, den wir für die Vorteile bezahlen, besonders für diejenigen der Wirtschaft, und das ist korrekt. Ich möchte auf drei Punkte hinweisen, die mir im Zusammenhang mit einem Ja zu diesem Gesetz sehr wichtig sind:
1. Die Demokratisierung: Als Mitglied des Europarates sehe ich immer wieder, wie wichtig die Demokratisierung in den Staaten Osteuropas ist. Es ist die wichtigste Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung. Meine persönliche Erfahrung bei vielen Besuchen in diesen Staaten bestätigt das. Demokratische Strukturen gewähren Sicherheit und Stabilität, und davon profitieren auch wir. Aber um diese zu entwickeln, braucht es Reformen. Dazu gehört vor allem auch die Bekämpfung der Korruption. Das muss Zielsetzung und Motivation der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas sein. In verschiedenen Regionen dieser Länder zeigt es sich, dass der Friedens- und Stabilitätsprozess noch auf sehr wackeligen Beinen steht.
2. Die Zusammenarbeit mit Dritten: Die Schweiz geniesst in den meisten dieser Länder Osteuropas einen guten Ruf. Dieser ist auf der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit gegründet. Die Osthilfe nützt der schweizerischen Wirtschaft. In Zukunft werden deren Chancen durch die Erweiterung noch umfangreicher und grösser sein. Längerfristig können sich neue Beschaffungs- und Investitionspotenziale ergeben. Zwischen 1992 und 2002 haben sich die Exporte der Schweiz in die Länder Osteuropas von 2,2 auf 5,4 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. Allein im Bereich der Infrastrukturfinanzierung wurden in den vergangenen zehn Jahren Lieferaufträge von ungefähr 1 Milliarde Franken an schweizerische Unternehmen vergeben. In manchen Staaten sind damit sehr grosse Fortschritte erzielt worden.
[PAGE 173]
3. Die weitverbreitete Armut: Das ist eine gefährliche Hypothek für den Reformprozess. Die Schweiz will mit dieser Zusammenarbeit die negativen Folgen des Transitionsprozesses mildern und die Verarmung grosser Bevölkerungsteile bekämpfen helfen, sei das bei Reformen im Gesundheitsbereich und Bildungswesen, was ein ganz wichtiger Aspekt ist, oder bei der humanitären Hilfe an Flüchtlinge und Kriegsopfer. Damit stützt sich der Bundesrat übrigens auf Artikel 54 der Bundesverfassung. Dort wird er nämlich ausdrücklich beauftragt, zur Linderung von Not und Armut beizutragen.
Wenn man also die Bilanz von zwölf Jahren Ostzusammenarbeit analysiert und diese Bilanz seriös zieht, so fällt sie erfreulich aus. Natürlich gibt es einzelne Bereiche, die zu verbessern sind; vor allem soll der Politdialog mit Partnern aus Regierung, Privatsektor und Zivilgesellschaft intensiviert werden. Auch die Synergien zwischen Deza und Seco sollen nach Möglichkeit verstärkt werden - ein uraltes Anliegen von mir persönlich.
In der Botschaft erklärt der Bundesrat, dass er im Rahmen der Jahresberichte über Aussenhandel und Entwicklungspolitik das Parlament regelmässig über die Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas informiert. Auch bei der Beantragung neuer Rahmenkredite wird Bericht erstattet; damit, denke ich, ist auch die Transparenz gewährleistet.
Die CVP-Fraktion unterstützt das Eintreten auf dieses Geschäft, und wir weisen den Rückweisungsantrag der Kommissionsmitglieder aus der SVP-Fraktion zurück.