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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-14

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-14

Wortprotokoll

Die ganze Diskussion ist eine Folge des Vernehmlassungsverfahrens. Wir haben im Vernehmlassungsverfahren gesehen, dass beim Gewerbe wirklich grosse Ängste da sind, dass durch solche Regelungen die Landwirte dem Gewerbe gegenüber privilegiert werden könnten. Das möchten wir tatsächlich verhindern. Aber ich möchte trotz allem richtig stellen, es ist in der Diskussion jetzt zum Teil etwas übertrieben worden: Selbst wenn ein Landwirt ein Gewerbe ausüben kann, also als Schreiner, als Schmied oder vielleicht als Automechaniker, so hat er sich immer an alle Gesetze zu halten. Es wurde vorhin gesagt: Wir wollen nicht, dass die sich dann nicht an die Luftreinhalte-Verordnung oder an das Umweltschutzgesetz halten müssen. Dem ist überhaupt nicht so. Wenn ein Landwirt als Schreiner oder als Automechaniker tätig ist, dann darf er nicht Schweröl in den Boden fliessen lassen. Für ihn gilt das Gewässerschutzgesetz wie für jeden anderen auch. Dasselbe ist es mit der Luftreinhalte-Verordnung. Dies gesagt, muss ich festhalten, der Vorteil, den ein Landwirt hat, wenn er ein Gewerbe ausserhalb der Bauzone ausübt, besteht im Bodenpreis. Insofern hat er natürlich einen Vorteil. Hier setzt das Gewerbe bereits ein und möchte, dass hier gleich lange Spiesse bestehen.

Aus diesem Grunde unterstützt der Bundesrat den Antrag der Kommissionsmehrheit. Wir erachten ihn als eine Verbesserung, es ist richtig, dass diese Ergänzung vorgenommen wird. Der Eventualantrag Fattebert ist in meinen Augen unnötig, weil durch den Mehrheitsantrag diese Problematik bereits ausführlich und auch etwas präziser geregelt worden ist. Der Minderheitsantrag Menétrey-Savary geht in meinen Augen in die gleiche Richtung. Ich habe Verständnis, wenn Sie diesen Minderheitsantrag annehmen wollen. Dass wir nicht so weit gegangen sind, liegt eigentlich daran, dass wir nicht hinter die heutige Regelung zurückwollten, das auch etwas in der Absicht, die Akzeptanz des ganzen Gesetzes nicht unnötig zu gefährden. Aber rein sachlich hat der Antrag absolut die gleiche Stossrichtung, und ich könnte damit leben, wenn Sie diesen Minderheitsantrag annehmen.