Schibli Ernst · Nationalrat · 2006-03-14
Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 24b Absatz 1quater vertrete ich die Minderheit Brunner Toni. Die Minderheit Brunner Toni verweist auf die Tatsache, dass der gleiche Wortlaut dieser neuen Bestimmung des Raumplanungsgesetzes bereits auf Verordnungsstufe festgeschrieben ist. Das heisst: Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf, weil die gestellten Forderungen bereits heute gelten, im Bedarfsfall zur Anwendung gelangen und umgesetzt werden. Die berühmt-berüchtigten gleich langen Spiesse sind also längst gegeben. Zudem muss an dieser Stelle noch angeführt werden, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes, die 1998 vom Schweizervolk genehmigt wurde, den innovativen Landwirten die Möglichkeit geben wollte, in Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dieser Volksentscheid wurde leider latent massiv bekämpft, sodass die Verbesserungen für die Landwirtschaft nie mehr dem Volkswillen entsprachen. Heute wird aber befürchtet, dass die nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe eine allzu starke Konkurrenz für die Gewerbebetriebe darstellen könnten. Die Minderheit teilt diese Auffassung nicht, denn das Gewerbe und die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe können sich optimal ergänzen und dadurch gegenseitig profitieren.
Unterstützen Sie also die Minderheit. Damit akzeptieren Sie die bereits geltenden Vorschriften, mit denen eine prosperierende Zukunft im Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und Gewerbe weiterentwickelt werden kann.