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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-03-14

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes eintreten.

Die Landwirtschaft ist einem tiefgreifenden und langwierigen Strukturwandel unterworfen. Unsere Bauern mussten und müssen noch Einkommensverluste hinnehmen wie wohl keine andere Branche. Es muss deshalb das Ziel dieser Revision sein, mit einer Liberalisierung im Raumplanungsrecht Möglichkeiten zu schaffen, um diese Einkommensausfälle mindestens teilweise zu kompensieren. Wenn man von der Landwirtschaft mehr Flexibilität und Unternehmertum fordert, muss man ihr auch die entsprechenden raumplanerischen Rahmenbedingungen zubilligen. Heute ist die Regeldichte für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sehr hoch. Eine Liberalisierung kann deshalb nur einen Abbau der Vorschriften und eine verstärkte flexible Nutzung in der Landwirtschaftszone bedeuten.

Bei der vorliegenden Revision handelt es sich um relativ bescheidene Erleichterungen für die Landwirtschaft. Eigentlich hätte sich die SVP-Fraktion eine weiter gehende Revision des Raumplanungsgesetzes erhofft. Die vorliegende Teilrevision löst wohl teilweise einzelbetriebliche, punktuelle Probleme, grundsätzliche Fragen der Raumplanung bezüglich des ländlichen Raums werden jedoch nicht diskutiert. Dies wurde übrigens auch in der Vernehmlassung von einzelnen Kantonen bemängelt.

Die in der vorliegenden Teilrevision vorgesehenen Erleichterungen zielen jedoch in die richtige Richtung und sind aus unserer Sicht deshalb zu begrüssen. Insbesondere ist zu begrüssen, dass Landwirte bestimmte Nebenbetriebe mit einem engen sachlichen Bezug zum Bauernhof auch unabhängig vom Erfordernis eines Zusatzeinkommens ausüben dürfen, wie beispielsweise Besenbeizen, Schlafen im Stroh oder Gästezimmer. Parallel dazu ist auch die sogenannte massvolle Erweiterung der bestehenden Bauten sachgerecht. Sinnvoll ist auch die bessere Nutzung von bestehenden landwirtschaftlichen Wohnbauten, in denen neu auch landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen erlaubt sind. Sinnvoll ist auch die hobbymässige Tierhaltung in unbewohnten Gebäuden und Gebäudeteilen.

Mit diesen Erleichterungen kann die vorhandene Bausubstanz vernünftig genutzt und damit auch sinnvoll unterhalten werden. Dies entspricht auch dem Anliegen einer haushälterischen Nutzung der bestehenden Gebäude und des Baulandes. In der vorliegenden Teilrevision wurde auch nicht zuletzt aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens auf die Bedenken des Gewerbes Rücksicht genommen. Die zusätzlichen Aktivitäten sind nur in den Bereichen möglich, welche einen sachlichen Bezug zur Landwirtschaft haben. Dazu darf auch nur sehr restriktiv Personal angestellt werden.

Wie Sie den Unterlagen entnehmen können, wird die SVP-Fraktion in der Detailberatung einige Minderheitsanträge stellen. Dabei geht es uns um die Gleichbehandlung der Biomassenverwertung und der Energiegewinnung, und wir wenden uns gegen die Beseitigungspflicht von Bauten und Anlagen in Artikel 16b. Ein wichtiger Punkt für die SVP-Fraktion ist der Verzicht auf die einschränkenden Bestimmungen, wie sie im neuen Artikel 27a vorgesehen sind. Die vorgesehenen Verbesserungen sind für die Landwirtschaft sehr wichtig; deshalb sollen sie durch die Kantone nicht eingeschränkt oder sogar verhindert werden können. Zudem ist es unzweckmässig, die gleiche Diskussion in allen Kantonen anschliessend nochmals zu führen. Dies würde auch zu Rechtsunsicherheiten und ungleichen Behandlungen der Bauernbetriebe in den Kantonen führen.

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen unserer Fraktion zu folgen.

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