Bader Elvira · Nationalrat · 2006-03-14
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Die Landwirtschaft sieht sich unverändert einem starken Strukturwandel ausgesetzt. Die Erfahrungen mit dem am 1. September 2000 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsrecht haben dabei deutlich gemacht, dass das geltende Recht seitens der Landwirtschaft gerade vor dem Hintergrund dieses Strukturwandels nach wie vor als zu einschränkend empfunden wird. Dies zeigen auch die verschiedenen Vorstösse in unserem Parlament. Die Mehrheit der CVP-Fraktion erachtet es daher als wichtig, dass jene Änderungen, die sich im Interesse der Landwirtschaft aufdrängen, möglichst rasch vorgenommen werden.
Das aktuelle Raumplanungsrecht trägt aber auch dem Umstand, dass sich das gesellschaftliche Umfeld in den vergangenen Jahren geändert hat, zu wenig Rechnung. Auch diesbezüglich besteht Handlungsbedarf. Berechtigte Bedürfnisse sollen dabei in dem Sinne befriedigt werden, dass die bestehenden Gebäude ausserhalb der Bauzone künftig besser genutzt werden können, als dies heute der Fall ist. Das ist für uns auch ein Beitrag zum haushälterischen Umgang mit Boden. Es ist für uns auch ein Beitrag zur dezentralen Besiedelung unseres Landes.
Bei den nichtlandwirtschaftlichen Zusatzaktivitäten sollen zukünftig Tätigkeiten, die einen engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe aufweisen - wie z. B. das Anbieten von Schlafen im Stroh, Wellness im Heu, Gästezimmern auf dem Bauernhof usw. -, gegenüber dem geltenden Recht in dreifacher Hinsicht privilegiert werden: Zunächst soll die Errichtung derartiger Nebenbetriebe auch landwirtschaftlichen Betrieben offen stehen, deren Existenz nicht von einem zusätzlichen Einkommen abhängt. Im Weiteren sollen in den Fällen, in denen in den bestehenden Gebäuden kein oder zu wenig Raum zur Verfügung steht, auch massvolle Erweiterungen zugelassen werden können. Schliesslich soll unter der Voraussetzung, dass die im Nebenbetrieb anfallende Arbeit zum überwiegenden Teil durch die Bewirtschafterfamilie geleistet wird, auch Personal angestellt werden dürfen, das nur im nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb arbeitet.
Soweit ein hinreichend enger Bezug zur Landwirtschaft besteht, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Bauten und Anlagen zonenkonform sein, die für die Produktion von Energie aus Biomasse erforderlich sind. Schliesslich sollen bestehende Gebäude, die für die Landwirtschaft nicht mehr benötigt werden, künftig besser genutzt werden können, sei dies für das nichtlandwirtschaftliche Wohnen, sei dies für die hobbymässige und artgerechte Kleintierhaltung. Für den Fall, dass die vorgeschlagenen Änderungen mit den gesamträumlichen Vorstellungen eines Kantons in Konflikt geraten sollten, sollen die Kantone - im Bestreben, deren Handlungsspielraum nicht einzuschränken - ausdrücklich zum Erlass einschränkender Bestimmungen ermächtigt bleiben.
Die Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt grundsätzlich die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, da sie einen kleinen, in meinen Augen sehr kleinen Beitrag zur Abfederung des Strukturwandels in der Landwirtschaft leisten kann. Den Befürchtungen des Gewerbes wurde Rechnung getragen. Im Gesetz soll das Prinzip der gleich langen Spiesse verankert sein. Die Nebenerwerbsbetriebe der Landwirte ohne engen Bezug zur Landwirtschaft wie Malereien, Schreinereien usw. müssen sich an die gleichen gesetzlichen Vorschriften halten wie das übrige Gewerbe auch. Auch den Befürchtungen, dass hier eine zu starke Konkurrenz entstehen könnte, wurde Rechnung getragen. Denn diese Arbeiten in den Nebenerwerbsbetrieben dürfen nur vom Landwirt erbracht werden, und er darf für diese Aktivitäten keine zusätzlichen Arbeiter anstellen. Was bisher in der Verordnung steht, kommt jetzt neu ins Gesetz.
Aus all diesen Gründen sagt die Mehrheit der CVP-Fraktion, dass auf die Vorlage einzutreten sei.