Graf Maya · Nationalrat · 2006-03-14
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, hier bei Artikel 16a Absatz 1bis der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Brunner Toni sowie den Antrag Lustenberger abzulehnen. Wir befinden uns hier beim Kernstück dieser Teilrevision, einem Kernstück, das wir Grünen ausdrücklich begrüssen. Landwirtinnen und Landwirte sollen zu den Zielen der schweizerischen Energie- und Klimapolitik ihren Beitrag leisten und künftig aus Biomasse auf ihren Höfen Energie gewinnen können. Landwirtinnen und Landwirte werden somit auch zu Energiewirtinnen und Energiewirten.
Bei der ganzen Begeisterung über die Energieerzeugung aus Biomasse muss aber nach unserer Meinung Folgendes beachtet werden: Die Gesamtenergiebilanz muss stimmen. [PAGE 193] Das heisst, die Anfahrtswege für Hofdünger sowie für das angelieferte Grüngut müssen möglichst kurz und sinnvoll sein. Die dezentrale Energieherstellung mit einem möglichst grossen Anteil von hofeigener Biomasse muss das Ziel sein und bleiben. Es darf auf keinen Fall ein Mülltourismus entstehen, wie es leider beim Hauskehricht passiert ist. Wir Grünen verlangen also, dass diesem Anliegen in der Verordnung Rechnung getragen wird.
Nun zu den beiden vorliegenden, heftig umstrittenen Anträgen, die verlangen, dass Biomasseverwertung, sprich Kompostierung, auf Bauernhöfen punkto Erstellung von Bauten und Anlagen der Energiegewinnung gleichgestellt werden soll. Hier sehen wir Grünen einige Probleme, die zum heutigen Zeitpunkt nicht gelöst sind und auch in der Kommission nicht genügend diskutiert wurden.
Wir Grünen waren, so könnte man sagen, in den Achtzigerjahren fast ein Synonym für "Kompostis" und propagierten das Kompostieren, als wir noch belächelt wurden. Heute, zwanzig Jahre später, ist die Kompostierung von Grünabfällen und - neu und eleganter - die "Verwertung von Biomasse" auf jedem Bauernhof, in jedem Garten, in jedem Haushalt, bei Gemeinden und Kantonen ein nicht mehr wegzudenkender Prozess, organisches Material in den Kreislauf der Natur zurückzuführen. Biomasse ist - wie zum Glück erkannt - zu einem kostbaren Gut geworden. Schon heute kompostieren in vielen Kantonen Bauern und Bäuerinnen nicht nur ihr hofeigenes Grüngut, sondern auch angeliefertes Grüngut. Die sogenannte Feldrandkompostierung beispielsweise ist mit einer Richtlinie in den Kantonen Aargau, Baselland, Bern, Solothurn und Zürich seit 1994 geregelt und wird mit Erfolg angewendet. Dafür braucht es also diese Regelung im Raumplanungsgesetz nicht.
Die Auswirkungen der Gleichbehandlung von Biomasse zur Energiegewinnung und Biomasseverwertung im Raumplanungsgesetz ist nach unserer Meinung nicht klar und wirft ebenfalls viele Fragen auf, auf die noch Antworten zu suchen sind. Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes erfolgt beispielsweise explizit für die Möglichkeit der Energiegewinnung mit dem Klimaziel vor Augen. Grosse, überdimensionierte Biomassen-Kompostierungsanlagen könnten eine Konkurrenz zur Energiegewinnung werden, da schon heute Biomasse gefragt ist und - soviel ich weiss - teilweise auch mit tiefen Preisen unterboten wird.
Wir von der grünen Fraktion bitten Sie also, die beiden Anträge abzulehnen, denn auch hier - und das möchte ich zuhanden der Bauern der SVP-Fraktion sagen - muss die dezentrale Kompostierung so bleiben, wie sie heute betrieben wird. Sie muss als übergeordnetes Ziel die Ökologie haben, auch von den Distanzen her. Grünabfälle von den Siedlungsgebieten auf die Bauernhöfe und wieder zurück in die Gärten der Einfamilienhausbesitzer zu bringen ist zwar heute möglich, sollte aber nicht zur Regel werden. Überdimensionierte industrielle Anlagen und Bauten zur Biomasseverwertung gehören nicht auf Bauernhöfe, sondern ins Gewerbegebiet, wo auch die Anfahrtswege kürzer sind. Sie dürfen auch nicht vergessen, dass der Einsatz von Spezialmaschinen nicht unterschätzt werden darf, wenn von Feldrand zu Feldrand - und dies täglich und dann wöchentlich - grosse Distanzen zurückgelegt werden müssen.
Wir beantragen Ihnen daher, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Frage der grossen industriellen Kompostieranlagen, falls dies gewünscht wird, eingehend bei der Totalrevision des Raumplanungsgesetzes zu prüfen. Sie wissen: Für eine solch umfassende Revision der Raumplanung setzen wir Grünen uns seit Jahren ein.