Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-15
Wortprotokoll
Sie sehen, dass Ihre Kommission eine neue Fassung gemacht hat; sie wurde einstimmig angenommen. Wir können sie unterstützen. Sie steht auch in der Sache selbst nicht im Widerspruch zum Beschluss des Ständerates. Worum geht es?
Mit der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 371 wird das Anliegen einer Standesinitiative Tessin aufgenommen. Der Kanton Tessin ist der Auffassung, dass die Informationen, die der Privatauszug aus dem Strafregister nach dem 2002 beschlossenen neuen Artikel 371 enthält, zur Abklärung von Sicherheitsrisiken ungenügend sind. Er verlangt deshalb mit seiner Standesinitiative, dass der Privatauszug neben den Urteilen wegen Verbrechen und den Berufsverboten auch alle Urteile wegen Vergehen enthält. Sowohl die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates als auch Ihre Kommission hatten bereits vorher beschlossen, auf diese Initiative einzutreten; das Grundanliegen ist also unumstritten.
Ihre Kommission schlägt nun eine Umsetzung der Standesinitiative vor, die unseres Erachtens zu begrüssen ist. Erstens soll der Privatauszug, wie das die Initiative verlangt, auch Urteile wegen Vergehen enthalten, dies gemäss Absatz 1 von Artikel 371. Damit ein Berufsverbot wirksam ist, muss es im Privatauszug erscheinen. Deshalb sollen auch Urteile wegen Übertretungen, die ein Berufsverbot enthalten, in den Auszug aufgenommen werden.
Zweitens wird die Verlängerung der Fristen, die sich durch die Ausdehnung von Absatz 1 ergibt, aufgefangen, indem die Fristen in Artikel 371 Absatz 3bis in Anlehnung an das heute geltende Recht verkürzt werden.
Drittens wird mit der beantragten Umsetzung der Initiative ein zusätzlicher Aufwand vermieden, indem keine separate Botschaft erarbeitet werden muss und auf diese Weise auch die Inkraftsetzung des revidierten Strafgesetzbuches nicht verzögert wird. Sonst müssten wir jetzt eine Botschaft zur Standesinitiative Tessin machen, die Ihre Kommission ja unterstützt - vom Rat wissen wir es noch nicht - und die von der Kommission des Ständerates auch unterstützt wird. So können wir das im Rahmen dieser Vorlage erledigen.
Weil es hier keine andere Meinung gibt, empfehle ich Ihnen, das so zu machen. Wir werden das dann auch dem Ständerat entsprechend vorschlagen, und weil er im Grundsatz auch für dieses Anliegen ist, glauben wir, dass es keine Differenz mehr geben wird.