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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-03-15

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Meine Ausführungen betreffen auch die Übergangsbestimmungen und die Revision des Militärstrafgesetzes. Deshalb gestatte ich mir, zwei, drei Worte mehr zu sagen.

Es geht um die nachträgliche Anordnung der Verwahrung, und dies ist nun tatsächlich der Kernpunkt der Vorlage. Wer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, die befristet ist, verurteilt worden ist, kann während des Vollzugs nachträglich mit einer unbefristeten Verwahrung belegt werden. Damit werden fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze missachtet, vor allem der Grundsatz "ne bis in idem". Das heisst, niemand darf für die gleiche Tat zweimal bestraft werden. Aber genau dies geschieht hier: Zu einer verbüssten Freiheitsstrafe kommt eine zweite Strafe, nämlich die Verwahrung, hinzu. Die juristische Unterscheidung zwischen Strafe und Verwahrung wird von Betroffenen mit Sicherheit nicht verstanden. Knast ist Knast.

Die nachträgliche Anordnung der Verwahrung widerspricht nach Auffassung namhafter Experten der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deshalb, genau deshalb, wurde dieses Instrument von den Räten denn auch abgelehnt. Was vor drei Jahren nicht EMRK-konform war, kann es auch heute nicht sein. Vergleichen Sie die Botschaft, Seite 4713.

Die Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung der Verwahrung sind schwammig. Massgebend ist nämlich die psychiatrische Prognose. Der Psychiater sieht während des Vollzuges, dass der Inhaftierte nach der Entlassung mit hoher Wahrscheinlichkeit oder gar Sicherheit ein schweres Delikt begehen wird. Nach herrschender Auffassung - in der Psychiatrie - ist dies unmöglich. Es gibt eigentlich nur einen Experten, der dies anders sieht. Das ist der Zürcher Psychiater Frank Urbaniok, und genau auf diesen Einzigen stützt sich der Bundesrat ab. Die Voraussetzung ist aber auch widersprüchlich. Es heisst: "neuer Tatsachen oder Beweismittel", die "im Zeitpunkt der Verurteilung bereits bestanden haben, ohne dass das Gericht davon Kenntnis haben konnte". Das ist ein Widerspruch in sich selbst. Entweder sind es neue Tatsachen, oder es sind eben alte. Beides geht ja wohl nicht. Die neuen Tatsachen sind einfach eine neue Einschätzung des Psychiaters. Mit Verlaub - da bewegen wir uns rechtsstaatlich auf sehr, sehr dünnem Eis.

Ein zusätzlicher Freiheitsentzug für ein Delikt, das der Täter nicht begangen hat und von dem man nicht weiss, ob er es je begehen wird, widerspricht einem weiteren wichtigen strafrechtlichen Prinzip: im Zweifel für den Angeklagten. Nach der Revision des Asylgesetzes, nach dem Hooligan-Gesetz ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtige rechtsstaatliche, verfassungsrechtliche, menschenrechtliche Prinzipien geritzt werden. Es muss uns zu denken geben, dass sich solches im Departement von Herrn Bundesrat Blocher häuft. Das Justizdepartement müsste ja eigentlich in diesem Bereich sehr prinzipienfest sein. Herr Bundesrat Blocher hat dies übrigens beim Hooligan-Gesetz auch etwas angedeutet; ich würde mir wünschen, dass er es hier auch deutlicher machen würde.

Die Begründung für diese neue Massnahme heisst: "mehr Sicherheit, Bekämpfung von Gewaltdelikten, Bekämpfung von Terrorismus". Aber nach europäischer und schweizerischer Tradition geht dies alles nur unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die gegenteilige Auffassung - Sicherheit vor Menschenrechten - wird anderswo praktiziert. Die Auswüchse sind in Guantanamo zu besichtigen. So weit sind wir in der Schweiz nicht, aber der Abbau rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgt schleichend. Die nachträgliche Anordnung der Verwahrung ist ein Schritt in diese fatale Richtung. Tun wir ihn nicht, lehnen wir die nachträgliche Anordnung der Verwahrung ab.

Zum Schluss richte ich mich speziell an die Freisinnigen: Ich verstehe nicht, dass diese Diskussion offensichtlich nach dem Links-rechts-Schema geführt wird. Die liberalen Vorfahren Ihrer Partei haben diese rechtsstaatlichen Grundsätze entwickelt und durchgesetzt. Und Sie gehen heute im Schlepptau der SVP so weit, dass Sie diese Grundsätze ohne Not über Bord werfen. Wir wehren uns noch für diese liberalen, rechtsstaatlichen Grundsätze, und ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.