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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-03-15

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Frau Huber sagte, wenn wir dies in diesem Artikel nicht ändern würden, sei die Sicherheit der Gesellschaft gefährdet. Im Namen der Grünen muss ich Ihnen Folgendes sagen: Die Minderheit Menétrey-Savary beantragt, sinngemäss bei der Fassung von 2002 zu bleiben. Sie sagen also, dieses Haus habe 2002, zum Teil mit den gleichen Leuten wie heute, ein Gesetz verabschiedet, das die Sicherheit gefährde. Sie müssen schon wissen, was Sie sagen. Dieses Haus ist also der Meinung, dass man drei Jahre später seine eigene Gesetzgebung nicht mehr ernst nehmen könne. Das halte ich für einen mittleren Skandal.

Hier geht es nämlich nicht um einen im Nachhinein festgestellten Systemfehler. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Hier geht es nur darum, dass kantonale Polizeidirektoren und Gefängnisdirektoren fragten, was wir eigentlich für "Huscheli" seien, ob wir nicht gemerkt hätten, was für Gesetze wir machen müssten. Und nun ändert man ein Gesetz, bevor es in Kraft getreten ist, indem man einen politischen Entscheid, der auf einem gewissen politischen Ermessen beruht, durch einen neuen politischen Entscheid ersetzt, der ebenfalls auf einem politischen Ermessen beruht. Das halte ich für eine unzulässige Art der Gesetzgebung. Würde man das zu Ende denken und weiterführen, würde das heissen, dass nach jedem Brief eines Gefängnisdirektors das gesamte StGB überprüft und flugs irgendein Artikel geändert werden müsste.

Die Gefängnisdirektoren können nicht das "My" einer neuen qualitativen Situation geltend machen, die heute zu berücksichtigen wäre. Es ist ja nicht so, dass zwischen 2002 und 2005 in Bezug auf Ausbrüche und Gewalttaten eine qualitative Verschärfung - oder eine quantitative Verschärfung, die ins Qualitative umschlägt - stattgefunden hätte, die heute zu berücksichtigen wäre. Dieses Haus wusste das, was uns die Gefängnisdirektoren, die kantonalen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren zu sagen haben, bereits im Jahre 2002. Ich wüsste nicht, dass Sie das nicht gewusst hätten oder wie Sie das nicht hätten wissen können oder müssen.

Damals hat man sich auf eine Fassung geeinigt, die man der Sicherheit für genügend zuträglich hielt. Jetzt wird das im Stil der rollenden Planung einfach flugs geändert. Es werden schöne Sonntagsreden über die Sicherheit gehalten. Und was macht das Parlament? In dubio pro Sicherheit, da ist man immer auf der richtigen Seite - ja, verschärfen Sie das Gesetz doch noch mehr! Ich will Ihnen damit nur sagen: Sie müssen in Ihrer eigenen Gesetzgebung eine gewisse Konsequenz beibehalten. Gesetze oder Revisionen sind dann zu ändern, wenn Systemfehler entdeckt werden oder wenn qualitativ neue Tatbestände vorliegen, die eine Änderung nötig machen. Dies ist beides hier nicht der Fall.

Ich bin aber auch der Meinung, dass die Änderung materiell nicht gerechtfertigt ist, weil sie die Voraussetzungen für die Verwahrung in unzulässiger Weise zu weit, auch auf Tatbestände wie die Gefährdung des Lebens, ausdehnt, wie das dem ursprünglichen Sinn für die Anwendung des Verwahrungskorsetts nicht entspricht. Auch die Herabsetzung der Höchststrafenlimite scheint mir in diesem Zusammenhang keine gute Lösung zu sein, weil auch dies die Voraussetzung für die Verwahrung in Bezug auf die Anlasstat in nichtgerechtfertigter Weise ausweitet. Frau Menétrey-Savary hat auch in Bezug auf die Persönlichkeitsstörung den Kern des Problems getroffen.

Bleiben Sie beim Alten, und lassen Sie es sich zuerst bewähren! Wenn Sie auf Gefängnisdirektoren und Polizeidirektoren hören, auf deren Unfähigkeit, bestehende Gesetze zu vollziehen, dann müsste das Gesetz noch viel mehr verschärft werden.