Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2006-03-15
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Herr Hämmerle, eine Vorbemerkung: Zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen gehört auch das Recht auf Sicherheit und auf Schutz vor gefährlichen Verbrechern. Das scheinen Sie zu vergessen.
Die CVP-Fraktion ist gegen den Antrag der Minderheit Hämmerle und mit der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass wir die Möglichkeit der nachträglichen Verwahrung in das Gesetz aufnehmen sollten. Juristisch wurde abgeklärt - und musste abgeklärt werden -, ob dies mit der Verfassung und der EMRK vereinbar ist. Es geht um die Grundsätze "ne bis in idem", niemand darf für die gleiche Tat zweimal bestraft werden, und "reformatio in peius", ein Urteil darf nicht zuungunsten des Täters abgeändert werden.
Nach Anhörung der Experten - ich habe auch mit anderen und nicht nur mit Herrn Urbaniok gesprochen - und nach Anhörung der Bundesverwaltung ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass Artikel 65 Absatz 2 mit der Verfassung und der EMRK sowie dem 7. Zusatzprotokoll kompatibel ist. Die CVP-Fraktion folgt dieser Betrachtungsweise. Wichtiger noch als die juristischen Überlegungen scheint uns aber, dass wir die nachträgliche Verwahrung nun überhaupt ermöglichen.
Es ist möglich, dass während des Strafvollzuges neue Einsichten über den Täter gewonnen werden, Einsichten, welche die Richter und Gutachter im Zeitpunkt des Urteils noch nicht hatten. Gerade während des Strafvollzuges wird jahrelang mit dem Täter gearbeitet; der Kontakt ist intensiver als während des Strafverfahrens. Wenn da neue Erkenntnisse, z. B. über die Gefährlichkeit des Täters, gewonnen werden, muss man dem doch mit der nachträglichen Verwahrung Rechnung tragen können.
Die CVP-Fraktion wird also dem Antrag für Absatz 2 zustimmen und den Streichungsantrag der Minderheit Hämmerle ablehnen.