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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich schliesse diese Gefahr nicht aus, aber Sie müssen klar sehen: Entscheiden wird der Richter. Es kann natürlich sein, dass sich im Laufe des Strafvollzuges die Erkenntnis über etwas ergibt, das man bei der Strafbeurteilung nicht sah und nicht sehen konnte; gar kein Psychiater hat es vorgelegt oder erkannt. Denken Sie nur an all diese Depressionen usw., wo es Zeiten gibt, wo der Patient diese Erscheinungen nicht zeigt; das wurde auch alles dargelegt. Dann kann ein neues Gutachten - das sind dann neue Erkenntnisse - ergeben, dass das damals bereits vorhanden war und vom damaligen Psychiater weder beurteilt noch gesehen werden konnte; das wäre so ein Fall. Aber er muss belegen, dass es damals schon vorhanden war. Wenn es damals nicht vorhanden war, aber heute vorhanden ist, dann genügt es nicht.

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