Studer Heiner · Nationalrat · 2006-03-15
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Stellen Sie sich vor, in den Medien wäre über diese Thematik praktisch nichts geschrieben worden. Stellen Sie sich weiter vor, wir wüssten nicht, was im Bundesrat über dieses Thema diskutiert worden ist. Stellen Sie sich drittens vor, Sie hätten von keiner interessierten Organisation oder Person ein E-Mail bekommen, das Sie motivieren sollte, in die eine oder andere Richtung zu gehen. Stellen Sie sich also vor, Sie hätten nur den Text dieser Motion vor sich und würden unbeeinflusst von allem, was um Sie herum geschehen ist, abstimmen. Dann kommen wir zu einer ganz klaren Fragestellung.
Unser Rat und auch der Ständerat nahmen im Rahmen der Gen-Lex - der Ständerat am 14. Juni 2001 und wir am 2. Oktober 2002, also schon vor einiger Zeit - einen unbestrittenen Zuchtartikel auf, der dem Bundesrat die Kompetenz gibt, in diesem Bereich aktiv zu werden. Im Ständerat sagte Kollege David: Wir erwarten, dass dieser Artikel umgesetzt wird. Der Sprechende war damals deutschsprachiger Sprecher für die Gen-Lex und sagte das Gleiche Anfang Oktober 2002. Und die Gen-Lex ist in Kraft. Nur diese Bestimmungen, Artikel 7a und 7c, hat der Bundesrat noch nicht in Kraft gesetzt, weil dann das Tierschutzgesetz kam und diese Punkte ins Tierschutzgesetz eingebaut wurden. Beide Kammern unseres Parlamentes haben diese unbestrittenen Kompetenzen also beschlossen, und das war politischer Wille.
Worum geht es in dieser Motion, die gleichlautend wie die des Ständerates ist? Das Tierschutzgesetz kann erst in Kraft treten, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist. Das wird im Laufe des Monates April sein. Und weil die Frage infolge des tragischen Todesfalles von Suleyman in Oberglatt leider akzentuiert auf uns zukam, entschieden die beiden Kommissionen vor Weihnachten, dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, diese zwei Punkte, Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes, die schon längstens beschlossen sind, im Sinne von präventiven Massnahmen so rasch wie möglich umzusetzen. Dann, in einem zweiten Schritt, wenn das Tierschutzgesetz in Kraft treten kann - das Referendum wird [PAGE 264] dagegen ja nicht ergriffen -, sollen auch die weiteren Massnahmen umgesetzt werden. Nun geht es schlicht und einfach um nichts anderes, als dass wir das, was das Departement aufgrund der Motionen angepackt hat, in einer entsprechenden Verordnung formulieren und dann vollziehen, allenfalls in zwei Etappen.
Was wäre die Alternative? Sie sehen den Antrag des Bundesrates, die Motion abzulehnen. Die Begründung ist, das sei Sache der Kantone. Aber 21 Kantone haben sich klar dafür ausgesprochen, dass der Bund seine Kompetenzen wahrnehmen soll; dass er die Frage nicht wieder bei den Kantonen belässt; dass wir all das, was rechtlich unbestritten ist, aufgrund der Artikel, welche die Zucht, Aufzucht und Haltung betreffen, vollziehen.
Dann kommen die umstrittenen Fragen, wie die Frage der Rassenverbote. Das steht aber heute nicht als Frage - ja oder nein? - zur Diskussion. Sie haben nämlich noch eine Motion des Sprechenden, die auch im Dezember eingereicht wurde; sie verlangt, dass klare rechtliche Grundlagen geschaffen werden, damit auch diese Frage geklärt werden kann. Um diese Frage geht es heute nicht.
Ich darf Sie bitten, das, was unsere beiden Räte - unbestritten, mit klarem politischen Willen - zum Ausdruck gebracht haben, zu tun und durch die Annahme der Motion dem Bundesrat einen Auftrag zu erteilen - nichts anderes. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie hier die Motion der einhelligen WBK annehmen.