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AB 63505

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Wir kommen wahrlich in die Endrunde mit diesem Geschäft. Die SGK hat heute Morgen getagt, um die letzten Differenzen zum Ständerat zu behandeln.

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen ist in unserem Rat entstanden, und die ganz klare Absicht war, dass wir hier eine Formulierung finden: ein Kind, eine Zulage; und zwar eine Zulage für jedes Kind, egal, ob der Vater oder die Mutter arbeitet, egal, ob sie voll oder teilweise erwerbstätig sind, egal, ob sie angestellt, selbstständig oder gar nicht erwerbstätig sind. Für jedes Kind eine Zulage ist eigentlich eine ganz klare Botschaft, aber sie hat den Ständerat nicht in allen Teilen erreicht.

Politik sei die Kunst des Machbaren, haben Leute vor unserer Zeit gesagt. Diesem Grundsatz ist heute Morgen Ihre SGK gefolgt und hat beschlossen, dass sie sich in praktisch allen materiellen Teilen dem Ständerat anschliessen wird. Das ist auch unsere Empfehlung an Sie. Es hat keinen Sinn, die Selbstständigerwerbenden zu etwas zu verknurren, was ihnen eigentlich gut täte und wovon sie profitieren würden, wenn im Ständerat nicht einmal der Präsident des Schweizerischen Verbandes freier Berufe dafür gestimmt hat. So haben wir uns wohl oder übel durchgerungen und haben mit 12 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen bei Artikel 11 beschlossen, dass wir uns dem Ständerat anschliessen.

Es ist aber ganz klar, dass wir im Gesetz die Möglichkeit vorsehen, dass die Kantone selber noch bessere Regelungen treffen können. So möchte ich Sie im Namen der Kommission noch darauf aufmerksam machen, dass Artikel 20 Absatz 2 nachher nicht so ausgelegt werden kann, dass die Kantone nicht weiter gehende Lösungen treffen könnten.

Der Grund für das Einschwenken der SGK war, dass wir hier die Differenzen ausräumen können. Wir sind uns aber auch bewusst, dass die Kantone die Möglichkeit haben, unseren Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" zu verwirklichen - dann, wenn der politische Wille vorhanden ist und sie diesem Grundsatz auch Rechnung tragen können.

Eine Differenz haben wir nicht ausgeräumt, sie betrifft die Ausgabenbremse im Landwirtschaftsgesetz. Gestern ist von der Verwaltung aber noch die Auflage gemacht worden, dass wir bei Artikel 2 noch über eine zweite Ausgabenbremse abstimmen, weil es dort die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer betrifft und bei Artikel 7 die Kleinbauern. Sie haben recht gehört: Wenn Sie der Lösung dieser Ausgabenbremse nicht zustimmen, dann haben wir nachher für alle Arbeitnehmenden ausserhalb der Landwirtschaft eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Kind und eine Ausbildungszulage von 250 Franken pro Jugendlichen. Über das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft erhalten die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und die Kleinbauern ja bereits heute Zulagen, die auf Bundesebene geregelt sind. Diese hätten dort dann aber nicht 200 Franken, sondern nur 195 Franken in Berggebieten und 175 Franken in Talgebieten.

Zur Ausgabenbremse, die zu lösen der Ständerat verweigert hat: Es wurde nicht beachtet, dass diese nicht die Mittel für die Familienzulagen aller Arbeitnehmenden auslöst, die wir neu regeln. Es geht vielmehr einfach darum, eine Ungerechtigkeit zu beheben, d. h., zu verhindern, dass diejenigen, die jetzt schon Bundesgelder haben, nicht schlechter fahren. Es ist nicht so, dass sie keine Zulagen erhielten, aber das Gesetz mit den tieferen Ansätzen würde weiterlaufen.

Deshalb bitte ich Sie, hier der SGK zu folgen, diese Differenz gegenüber dem Ständerat weiterhin zu belassen und auch den Kleinbauern und Bauern diese Kinderzulage ebenfalls in der neu vorgeschlagenen Höhe zu geben. Das ist der einzige Ort, wo ich Sie bitte, dem Ständerat nicht zu folgen.

Noch ein Wort zu den Kosten: Es werden ja immer Beträge herumgeboten, etwa von 400 Millionen bis zu 900 Millionen Franken. Die Vorlage, so, wie wir sie Ihnen jetzt zur Bereinigung vorschlagen, enthält 40 Millionen Franken Mehrkosten für die Bauern, dann sind es 100 Millionen Franken für die Nichterwerbstätigen, und 350 Millionen sind zusätzliche Gelder für die neuen Ansätze aller Zulagen. Hier aber noch nicht eingerechnet ist, dass wir seit dem 1. Januar 2006 viele Erhöhungen haben, dass beispielsweise mit dem neuen GAV der Swissmem Kinder bereits 200 Franken und Jugendliche 250 Franken erhalten. Der Mittelwert einer Kinderzulage in der Schweiz beträgt heute Fr. 188.50. Da muss man sich dann schon auch fragen bei den Referendumsdrohungen, die wir ja immer wieder gehört haben, ob diese Differenz von Fr. 11.50 so gross ist, dass ein Referendum wirklich unumgänglich ist.

Ich bitte Sie, der SGK zu folgen und sich überall dem Ständerat anzuschliessen, ausser bei der Ausgabenbremse.

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