Fehr Mario · Nationalrat · 2006-03-16
Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-16
Wortprotokoll
1864, also vor über 140 Jahren, entstand mit der ersten Genfer Konvention das erste Schutzzeichen. Es war das Rote Kreuz in Umkehrung der Schweizer Landesfarben. 1929 sind zu diesem Emblem zwei weitere dazugekommen, der Rote Halbmond, den es bis heute als offizielles Schutzzeichen gibt, und der Rote Löwe mit der Roten Sonne des Iran, wobei letzteres Schutzzeichen seit 1980 nicht mehr eingesetzt wird.
1949, als die vier Genfer Konventionen in der heutigen Form entstanden, wünschte Israel, dass der Davidstern als viertes Emblem anerkannt werde. Dies hat die damalige diplomatische Konferenz der Vertragsparteien mit 22 zu 21 Stimmen - also knapp - abgelehnt. Das bedeutet, dass Israels nationale Gesellschaft, Magen David Adom, bis heute nie Mitglied der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft werden konnte, weil sie verständlicherweise keines der bestehenden Embleme verwenden wollte.
Aber auch über diese spezifische Frage hinaus wuchs innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Wunsch nach einem zusätzlichen Schutzzeichen, nach einem eben, das frei von nationalen, religiösen, politischen oder ethnischen Assoziationen sein sollte. Die Schaffung eines solchen Schutzzeichens geht auf den Vorschlag des IKRK aus dem Jahre 1992 zurück. Die Bemühungen des IKRK in dieser Frage sind von allem Anfang an auch von Israel und von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften unterstützt worden. Diese haben sich dann zu Beginn des Jahres 2005, nach einem langen und komplizierten politischen Prozess, mit dem Anliegen an die Schweiz gewandt, die Konsultationen im Hinblick auf die Einberufung einer diplomatischen Konferenz aufzunehmen. Die Schweiz ist Depositarin der Genfer Abkommen; sie hat den Willen der Vertragsparteien umgesetzt und zu einer solchen Konferenz eingeladen. Am 8. Dezember 2005 hat die unter Schweizer Vorsitz tagende diplomatische Konferenz das Dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen genehmigt.
Dieser Beschluss wurde mit 98 zu 27 Stimmen bei 10 Enthaltungen gefällt. Er hat damals die erforderliche Zweidrittelmehrheit deutlich übertroffen. Das Dritte Zusatzprotokoll verleiht diesem Schutzzeichen keinen besonderen Namen. Das Schutzzeichen besteht aus einem roten Rahmen in der Form eines auf der Spitze stehenden Quadrates auf weissem Grund. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird es Roter Kristall genannt. Gemäss den Bestimmungen des Zusatzprotokolles wurde dieses noch am gleichen Tag zur Unterschrift aufgelegt und von 27 Staaten, darunter der Schweiz, unterzeichnet. Das Zusatzprotokoll tritt sechs Monate nach Hinterlegung der zweiten Ratifikationsurkunde in Kraft. Bis jetzt haben 47 Staaten das Zusatzprotokoll unterzeichnet. Es ist aber noch von keinem Staat ratifiziert worden. Die Schweiz könnte hier der erste Staat sein. Angesichts unserer Geschichte des Roten Kreuzes wäre es nach Meinung der vorberatenden Kommission von Gutem, wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll als erster Staat ratifizieren könnte.
Für die Schweiz stellt die Annahme dieses Zusatzprotokolls einen grossen diplomatischen Erfolg dar, zu dem nach Ansicht der Kommission den Verantwortlichen des EDA nur gratuliert werden kann. Die Schweiz hat im Vorfeld der diplomatischen Konferenz die sehr diffizilen Konsultationen mit allen Vertragsparteien geführt und dabei - und das ist ein ganz wesentlicher Punkt - auch ein Memorandum zwischen der israelischen Hilfsgesellschaft Magen David Adom und dem palästinensischen Roten Halbmond vermittelt.
Es gibt also ein Abkommen, ein Memorandum of Understanding, zwischen der israelischen Hilfsgesellschaft Magen David Adom und dem palästinensischen Roten Halbmond. Dieses Abkommen regelt die territoriale Verwendung der verschiedenen Schutzzeichen, auch die geografischen Zuständigkeiten der beiden Gesellschaften und ihre Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten. Dass ein solches Memorandum zustande gekommen ist, war für sehr viele Länder eine wichtige Voraussetzung, zunächst für die Durchführung der diplomatischen Konferenz und dann auch für die Annahme des Zusatzprotokolls. Nicht nur Israel, sondern auch die palästinensische Autonomiebehörde hat nach Abschluss des Memorandums zwischen den beiden Hilfsgesellschaften die Annahme des Zusatzprotokolls ausdrücklich empfohlen. Ich glaube, das war eine wesentliche Voraussetzung für die positive Einschätzung dieses Geschäftes durch die Kommission.
Ich glaube jedoch, dass es nicht richtig wäre, die Frage des neuen Emblems einzig und allein unter dem Aspekt der Nahostproblematik zu betrachten. Die Annahme eines solchen zusätzlichen Schutzzeichens entspricht einem primär humanitären Anliegen. Es geht zum Beispiel darum, die Universalität der Symbole der Genfer Abkommen zu erhalten, und es geht auch darum, dass einer jahrelangen Diskussion um die Zurverfügungstellung zusätzlicher nationaler Schutzzeichen ein Ende gesetzt und damit auch der Gefahr entgegengewirkt werden konnte, dass es zu einer eigentlichen Proliferation der Schutzzeichen kommt. Wenn es zu einer solchen gekommen wäre, dann hätte dies letzten Endes die Schutzwirkung sämtlicher Zeichen herabgemindert.
Das Zusatzprotokoll hat zudem einige Vorteile über die enge Nahostthematik hinaus. Es sieht zum Beispiel vor, dass die Sanitäts- und Seelsorgedienste der Streitkräfte der Vertragsparteien auch ein anderes als das gebräuchliche Schutzzeichen verwenden können, also beispielsweise auch den Roten Kristall, falls dies vorübergehend notwendig ist, falls es zu ihrem besseren Schutz beitragen kann. Dies gilt auch für die nationalen Gesellschaften. Auch sie können unter aussergewöhnlichen Umständen vorübergehend ein zusätzliches Schutzzeichen verwenden, wenn es ihre Arbeit erleichtert. Schliesslich können die Sanitäts- und Seelsorgedienste auch im Rahmen von Operationen unter der [PAGE 271] Schirmherrschaft der Uno irgendeines dieser Schutzzeichen anwenden. Auch hier gibt das zusätzliche Schutzzeichen eine Option, die wichtig und wertvoll sein kann.
Sie werden nachher den Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion zur Kenntnis nehmen müssen. Um es klar zu machen: Dieses zusätzliche Schutzzeichen wird das Rote Kreuz in keiner Art und Weise ersetzen. Jeder Staat, also auch die Schweiz, wird weiterhin dasjenige Schutzzeichen verwenden können, das er gegenwärtig benutzt; das Zusatzprotokoll hält dies in seiner Präambel ausdrücklich fest. Das neue Emblem wird nicht zu einer Schwächung des Roten Kreuzes führen, im Gegenteil: Das Zusatzprotokoll bekräftigt in seinem Artikel 1 das Rote Kreuz als Schutzzeichen erneut. Das Rote Kreuz ist in den Genfer Abkommen von 1949, in beiden Zusatzprotokollen von 1977 und eben auch in diesem neuen Zusatzprotokoll ausdrücklich erwähnt.
Es wird heute auch darum gehen, diese Bestimmungen in Schweizer Recht überzuführen. Es gibt nur wenige Bestimmungen des Schweizer Rechtes, die auf das Schutzzeichen der Genfer Abkommen Bezug nehmen, beispielsweise das Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes und auch das Militärstrafgesetz, das den Missbrauch der internationalen Schutzzeichen ebenso unter Strafe stellt wie Feindseligkeiten gegen Personen, die unter dem Schutz der Schutzzeichen stehen, oder die Zerstörung von geschützten Gütern. Die Umsetzung des Zusatzprotokolls macht die Anpassung dieser beiden Bundesgesetze notwendig.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2006 beschlossen, das Dritte Zusatzprotokoll, selbstverständlich unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung, zu ratifizieren. Aus der Sicht des Bundesrates, auch aus der Sicht der Kommission, ist es sich die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen schuldig, das Protokoll unverzüglich, rasch und, falls immer möglich, als erstes Land zu genehmigen.
Damit - und das ist sehr wichtig - soll auch im Hinblick auf die bald, am 20. und 21. Juni dieses Jahres, stattfindende internationale Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes, an der sämtliche Vertragsstaaten, sämtliche Organisationen des IKRK vertreten sein werden, ein wichtiges Signal gegeben werden. An dieser Konferenz im Juni dieses Jahres sollen die Statuten der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geändert werden. Diese Statutenänderung würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass sowohl die israelische Hilfsgesellschaft Magen David Adom wie auch der palästinensische Rote Halbmond in die Rotkreuzbewegung aufgenommen werden können. Das IKRK soll an dieser Konferenz mit einer Resolution aufgefordert werden, eben gleichzeitig die Hilfsgesellschaft Magen David Adom und die palästinensische Gesellschaft Roter Halbmond zu anerkennen.
Die Aussenpolitische Kommission hat sich am 13. Februar 2006, in Anwesenheit von Herrn Jakob Kellenberger, und am 13. März 2006 mit dem Dritten Zusatzprotokoll auseinander gesetzt. Sie hat in den Beratungen vom 13. März zwei Anträge auf Nichteintreten vorliegen gehabt, die auch heute hier im Plenum gestellt werden, zum einen von Herrn Müller Geri und zum anderen der SVP-Fraktion. Diese Nichteintretensanträge wurden jeweils mit 12 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die klare Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass das Dritte Zusatzprotokoll entgegen der Argumentation der Antragsteller das Rote Kreuz nicht schwächt, dass es zu einer Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung beitragen wird und dass es der Rotkreuz- und der Rothalbmondbewegung als Ganzes erlauben wird, die Universalität endlich zu erreichen, etwas also, was seit 1929 nicht mehr erreicht wurde.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.