Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-20
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-20
Wortprotokoll
Mit der Weisung über den Gebrauch von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung verlangt der Bundesrat seit 1990 - seit 1990! -, dass Akten ohne dauernden Wert grundsätzlich auf Recyclingpapier kopiert oder gedruckt werden sollen, soweit dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist. Da alle Stellen der Bundesverwaltung der allgemeinen Archivierungspflicht unterstehen, müssen die archivwürdigen Unterlagen aus alterungsbeständigem Papier erstellt werden. Somit ist eine durchgängige Verwendung von Recyclingpapier zeitlich verschoben mit sehr hohen Folgekosten und mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden; dies insbesondere, weil das Recyclingpapier nach einer gewissen Zeit nicht mehr lesbar ist. Die Dokumente müssen dann in der Folge auf einen anderen Datenträger wie eben weisses Papier, Mikrofilm oder CD übertragen werden. Unter Berücksichtigung aller Aspekte ist daher die ökologische Bilanz eines generellen Einsatzes von Recyclingpapier negativ zu beurteilen. Aber dort, wo es sich nicht um archivwürdige Unterlagen handelt, soll Recyclingpapier verwendet werden.