Heberlein Trix · Nationalrat · 2000-09-25
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-25
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, und sie so, wie sie vom Ständerat verabschiedet wurde, zu genehmigen. Auf die Dringlichkeit kann bekanntlich verzichtet werden; wir haben dies auch so beantragt. Sie wäre notwendig gewesen, wenn die bilateralen Verträge, wie ursprünglich beabsichtigt, am 1. Januar 2001 in Kraft treten würden.
Das System der Prämienverbilligung ist integrierender Bestandteil der Finanzierung der Krankenkassenprämien und muss daher auch auf die Personen mit Wohnsitz in einem EU-Staat und auf ihre Familienangehörigen, falls diese nach KVG versichert sind, angewendet werden. Entscheidend für die Umsetzung ist dabei die Praktikabilität, die Gewährleistung der für die Kantone notwendigen Unterstützung administrativer Art, beispielsweise die Informationspflicht der Versicherten und ihrer Familienangehörigen mit Wohnsitz in einem EU-Staat. Die Kassen ihrerseits haben den kantonalen Behörden die für die Kontrolle notwendigen Auskünfte und Daten bekannt zu geben. Die gemeinsame Einrichtung der Versicherungen unterstützt dafür die Kantone und sie kann für die Vollzugsaufgaben vertraglich Aufgaben übernehmen - dafür muss sie gemäss Artikel 18 Absatz 2quater entschädigt werden.
Zu dieser Übernahme von Zusatzaufgaben - die auf Antrag der Kommission in die Gesetzesrevision hineinkam - sind für mich noch einige Fragen offen. Denn die gemeinsame Einrichtung, Frau Bundesrätin, konnte ja zu diesem Zusatzartikel nicht befragt werden. Ich denke, die Formulierung, so wie sie jetzt im Gesetz enthalten ist, ist relativ offen.
Die gemeinsame Einrichtung soll aber nicht für irgendwelche Aufgaben beigezogen und von den Kantonen genutzt werden. Aufgrund der Gesetzessystematik, nämlich Prämienverbilligung durch die Kantone, können ihr nur wenige Aufgaben auf diesem Gebiet übertragen werden, und nur solche, die unmittelbar damit zu tun haben. Oder ist es zum Beispiel auch möglich, dass einzelne Kantone ihr die Durchführung übertragen würden - vollständig?
Diese Fragen sind für die gemeinsame Einrichtung noch offen. Es wäre sinnvoll, wenn sie vor dem Inkraftsetzen des revidierten Gesetzes und der Verordnung beantwortet werden könnten.
Hat z. B. die gemeinsame Einrichtung auch die Kompetenz für den Erlass einer Verfügung oder kann sie nur die Vorbereitungsarbeiten - Datenerhebung und Datenkontrolle - übernehmen? Wie soll der Anspruch auf Entschädigung berechnet werden? Es ist anzunehmen, dass hier ein Tarif nach effektivem Aufwand gilt, wenn es vertragliche Absicherungen sind, und nicht ein Tarif, der generell für die Kantone festgesetzt werden soll. Mit unserer Formulierung ist sicher die Festsetzung der Ist-Kosten gemeint. Der Aufwand für die Aufgaben, die - je nach Kanton - übertragen werden, ist ja sehr unterschiedlich.
Ich nehme an, dass die gemeinsame Einrichtung im Rahmen der Vertragsfreiheit eine Aufgabenübernahme aber auch ablehnen kann, wenn sie überlastet ist. Das sind Fragen, die wir hier beantworten sollten, damit nicht die Kantone und die gemeinsame Einrichtung diese Fragen klären bzw. sich darüber streiten müssen.
Da es sich ja um eine Kann-Bestimmung handelt - ich habe es erwähnt -, kann eine Übernahme der Aufgabe beispielsweise auch bei Grenzgängern oder bei nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unter Umständen abgelehnt werden.
Weil wir hier in der Gesetzgebung in der Kommission ohne Rückfragen vorgegangen sind - und wegen der Bedenken der Kantone, die ihre Aufgabe als recht aufwändig betrachteten -, wäre ich froh, wenn diese Fragen noch beantwortet werden könnten. Die Finanzierung dieser Prämienverbilligung - auch das muss hier festgehalten werden - erfolgt nach demselben Schlüssel wie die Prämienverbilligung im Inland: Zwei Drittel durch den Bund, ein Drittel durch die Kantone. Dass diese Summe nicht erhöht wird, kann sich selbstverständlich so auswirken, dass in den einzelnen Kantonen, die eine grosse Anzahl von Grenzgängern haben, welche unter diese Prämienverbilligung fallen, die Summe für die Inländer reduziert werden muss.
Im Übrigen ist auch festzuhalten, dass der Titel der Vorlage eigentlich sehr eng gefasst ist. Denn neben der Prämienverbilligung wird ja auch die Wahl des Versicherers bestimmt, und es werden die Kontrolle sowie die Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung festgelegt.
Insgesamt beantragt Ihnen die FDP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten, den einzelnen Artikeln, wie sie vom Ständerat beschlossen wurden, zuzustimmen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung gutzuheissen. Wir hoffen aber auf einen pragmatischen Ansatz bei der Umsetzung. Wir hoffen, dass die Probleme, die beim Vollzug sicher entstehen werden, mit den Kantonen, welche einen erheblichen zusätzlichen Aufwand erhalten, einvernehmlich gelöst werden können.