Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-03-21
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Der Erfolg der 5. IV-Revision hängt in hohem Masse davon ab, ob es gelingt, die Arbeitgebenden mit einzubeziehen und einzubinden. Darum ist es enorm wichtig, schon bestehende Anreizmöglichkeiten für Arbeitgebende besser bekannt zu machen und zu optimieren. Darüber hinaus - aber dazu werden wir später noch kommen - müssen wir auch neue Möglichkeiten, zum Beispiel eine Quote, finden.
Wenn jemand aus dem Arbeitsprozess ausgegliedert ist und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingegliedert wird, müssen wir davon ausgehen, dass diese Person unter Umständen Anlaufschwierigkeiten hat. Manchmal sind es ganz einfache Dinge, die wieder neu gelernt und eingeübt werden müssen. Einen langen Arbeitstag durchzustehen und die erforderlichen Leistungen zu erbringen, das kann für den Betroffenen eine grosse Schwierigkeit sein.
Dass er die Leistungen möglicherweise nicht im erforderlichen Masse erbringt, kann demgegenüber für den Arbeitgebenden aus materiellen Gründen eine zu hohe Schwelle darstellen. Damit Arbeitgebende bereit sind, jemandem eine Chance zu geben, der oder die nicht gleich von Anfang an die volle Leistung erbringt, brauchen sie - das zeigt die Erfahrung - einen Anreiz. Es muss sich für die Arbeitgebenden lohnen. Einarbeitungszuschüsse sind ein zwar teilweise noch zu wenig bekanntes, aber bewährtes Anreizmittel für Arbeitgebende. 180 Tage können in gewissen Fällen eine zu kurze Zeit sein. Je nach Arbeit, je nach Situation, je nach Dauer, während der jemand schon vom Arbeitsmarkt weg ist, soll die Möglichkeit bestehen, die Zuschüsse länger zu gewähren.
Der Antrag der Minderheit Robbiani ist sehr moderat. Er will die Möglichkeit eröffnen, den Zuschuss während längstens einem Jahr zu gewähren. Insgesamt handelt es sich beim ganzen Artikel nur um eine Kann-Bestimmung. Das heisst, selbst wenn wir mit Annahme des Antrages der Minderheit Robbiani die Möglichkeit eröffnen, Zuschüsse während einem Jahr zu gewähren, ist damit nicht in allen Fällen entschieden, dass diese wirklich während einem Jahr ausgerichtet werden.
Gestatten Sie mir noch ein Wort an Herrn Borer und Herrn Bortoluzzi - sie sind leider nicht im Saal, dann also an ihre Fraktion -: Wenn es Ihnen wirklich mit Anreizen für Arbeitgebende Ernst ist, wenn Sie wirklich etwas tun wollen, damit es Arbeitgebenden etwas leichter fällt, jemanden einzustellen, der aus dem Arbeitsmarkt ausgegliedert war, dann müssen Sie der Minderheit zustimmen. Alles andere ist absolut unverständlich.