Goll Christine · Nationalrat · 2006-03-21
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Die Arbeitgeberseite muss endlich in die Pflicht genommen werden. Diese Forderung ist überfällig. Wenn wir den Verlauf der bisherigen Debatte verfolgen, stellen wir fest, dass wir Massnahmen zur Frühintervention beschlossen haben, dass wir Eingliederungsmassnahmen beschlossen haben. Aber all diese wunderbaren und sicher notwendigen Programme und Massnahmen, die ja dazu dienen sollen, die Arbeitsfähigkeit behinderter Menschen wiederherzustellen, greifen ins Leere, wenn anschliessend nicht auch die Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Wir sind der Meinung, dass Integration in den Arbeitsmarkt keine Leerformel bleiben darf. Und wir sagen das vor allem auch deshalb, weil der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" schon lange besteht. Er besteht nämlich, seit die Invalidenversicherung eingerichtet wurde, also seit 1960.
Wir stellen ebenfalls fest, dass der vorherrschende Missbrauchsdiskurs, der auch in diesem Hause dominiert, die entscheidende Frage ausblendet. Diese Frage hat uns bisher auch der zuständige Bundesrat, Herr Couchepin, nicht beantwortet, nämlich die Frage: Welches sind die Ursachen der zunehmenden Invalidisierung der arbeitenden Bevölkerung in den vergangenen Jahren? Wir wissen es aus der Praxis: Immer weniger Arbeitgeber sind bereit, Menschen mit Behinderungen anzustellen; der psychische Druck in der Arbeitswelt ist deutlich gestiegen; und lang andauernde Erwerbslosigkeit führt in vielen Fällen zu gesundheitlichen Problemen und zum Verlust der Arbeitsfähigkeit.
Die Kritik kommt nicht nur von unserer Seite, die Kritik kommt auch von der internationalen Ebene, konkret von der OECD. Die OECD hat nämlich in ihrem internationalen Vergleich bei der Beurteilung dieser 5. IV-Revision bemängelt, dass die Arbeitgeberseite nicht in die Verantwortung mit eingebunden wird. Die OECD stellt dies auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, beispielsweise Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweden, fest. Dort werden die Arbeitgeber in hohem Masse verpflichtend in den Prozess zur Vermeidung der Invalidisierung eingebunden, und sie werden auch zur Kasse gebeten. Das Fazit der OECD-Kritik lautet denn auch: "Das jetzt geplante System" - damit ist diese 5. Revision gemeint - "birgt das Risiko, dass sich Arbeitgeber in Zukunft billige Lohnzuschüsse für schwächere Arbeitskräfte abholen." Das wollen wir verhindern; das ist der Grund, weshalb wir Ihnen einen neuen Artikel 71a vorschlagen.
Mit diesem Artikel soll nicht nur - wie das der Minderheitsantrag Fasel will - der Bund als öffentlicher Arbeitgeber, sondern öffentliche und private Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Wir verlangen, dass Betriebe mit 100 und mehr Angestellten 1 Prozent der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen. Das würde theoretisch eine Beschäftigung für 17 000 Menschen in diesem Land ermöglichen. Die praktische Umsetzung ist sehr einfach, weil diejenigen Menschen berücksichtigt werden müssten, die bei der IV angemeldet sind und also eine Rente beziehen, eine Verfügung der IV-Stelle über einen Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent erhalten haben oder eben von der IV in Massnahmen der Frühintervention oder über Eingliederungsmassnahmen vermittelt werden. Damit wir endlich Taten und nicht nur Integrationsrhetorik haben, verlangen wir auch, dass Betriebe, die diese Forderung nicht in die Praxis umsetzen, sanktioniert werden sollen. Sie sollen nämlich eine Strafe in der Höhe einer durchschnittlichen IV-Jahresrente bezahlen, und das würde heute rund 17 000 Franken pro Jahr ausmachen.
Ich bitte Sie also in diesem Zusammenhang, endlich auch die Arbeitgeberseite in die Pflicht zu nehmen und nicht hier, bei der 5. IV-Revision, einfach nur die Disziplinierungsmassnahmen auf dem Rücken der Betroffenen zu entscheiden.