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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-03-22

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-03-22

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Anträge abzulehnen. Dabei schicke ich voraus, dass ich die Anliegen der Antragsteller durchaus verstehe. Ich weise auch darauf hin, dass wir seit einiger Zeit daran sind, dieses Problem zusammen mit den Sportverbänden zu besprechen. Allerdings gilt für uns - aber, ich erlaube mir den Hinweis, auch für das Parlament - das Faktum, dass auch die Euro 2008 der geltenden Gesetzgebung unterliegt.

Was die Anträge im Einzelnen anbelangt: zuerst zum Antrag Vollmer. Ich glaube, wir sind uns im Klaren darüber - und der Antragsteller ist es sich sicher auch -, dass Anlässe dieser Grössenordnung ohne Sponsoring nicht finanziert werden können. Der Bierproduzent Carlsberg beispielsweise ist einer der Hauptsponsoren der Uefa. Damit ist nicht gesagt, dass wir deswegen von vornherein einen Kniefall machen müssen, aber die Schweiz hat in ihrer Bewerbung immerhin zugesichert, dass sie sich gestützt auf die bestehende Gesetzgebung bewirbt. Also sind wir gehalten, innerhalb der bestehenden Gesetzgebung zu bleiben.

Die Vorschriften des Turniers erlauben es nicht, dass in den Stadien direkt Werbung für alkoholische Getränke gemacht wird. Es wird nur der Name des Sponsors gezeigt und nicht direkt auf das alkoholische Getränk hingewiesen. Zudem dürfen - auch die Uefa hat hier also entsprechende Massnahmen ergriffen - aus Sicherheitsgründen innerhalb eines Stadions keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Es dürfen auch keine solchen mitgenommen werden.

Zurzeit haben wir in der Schweiz keine rechtlichen Grundlagen, um Werbung für alkoholische Getränke generell zu verbieten. Ausserhalb der Stadien wäre ein Verbot solcher Werbung aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit ohnehin nicht durchsetzbar. Ich sage es nochmals: An diesen verfassungsmässigen und gesetzlichen Rahmen sind wir gebunden. Der Bundesrat beabsichtigt, zum Thema Probleme beim Umgang mit Alkohol eine nationale Strategie "Alkohol" ausarbeiten zu lassen. Auch die Problematik der Alkoholpromotion an Sportanlässen und durch Sportverbände wird Teil davon sein, wie dem Antragsteller, Herrn Vollmer, durch den Bundesrat bereits am 14. September 2005 mitgeteilt worden ist. Mit anderen Worten: Selbst wenn hier ein ernsthaftes Anliegen aufgegriffen wird, sind wir an den geltenden Gesetzesrahmen gebunden und nicht in der Lage, diesem Antrag stattzugeben, respektive wir wären nicht in der Lage, die in ihm aufgestellte Forderung durchzusetzen.

Zum Antrag Hollenstein: Auch hier bitte ich Sie um Ablehnung. Ein Wort zum Verzicht auf den Alkoholausschank: Auf Bundesebene existiert kein Alkoholausschankverbot für bestimmte Grossanlässe oder Anlässe generell. Hingegen kommt den Kantonen respektive den Gemeinden Kraft ihrer Befugnis zum Erlass von sicherheitspolizeilichen Vorschriften die Kompetenz zu, bei Fussballspielen den Alkoholausschank rund um ein Stadion zu reglementieren und unter Umständen sogar zu verbieten. Das werden sie mit einiger Sicherheit auch tun, wenn die Sicherheit es eben erfordert, weil sie diesen Kompetenzrahmen auch nutzen werden. Innerhalb eines Stadions kann das Gemeinwesen keine Regelungen erlassen, ausser es sei selber Besitzerin der entsprechenden Anlage. Aber auch hier weise ich darauf hin, dass die Uefa selbst eben den Ausschank von alkoholischen Getränken verbietet. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen, deshalb hat es verhältnismässig zu geschehen, und deshalb gilt es nicht innerhalb eines allenfalls bestehenden VIP-Bereiches.

Ich gehe davon aus, dass alle Anliegen vor allem einen gesundheitspräventiven Hintergrund haben. In diesem Bereich fehlen zurzeit auf allen staatlichen Ebenen die nötigen Rechtsgrundlagen, weshalb der Bundesrat, d. h. das Bundesamt für Gesundheit zusammen mit unserem Departement, im Rahmen dieser nationalen Strategie hier Schritt für Schritt entsprechende Fortschritte zu erzielen gedenkt und erzielen will. Hierüber haben wir aber im Zusammenhang mit den entsprechenden parlamentarischen Vorstössen - Herr Vollmer ist ja einer der Antragsteller - zu diskutieren.

Ich beantrage Ihnen, beide Anträge abzulehnen.