Lexipedia

Goll Christine · Nationalrat · 2006-03-22

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Es geht hier bei der Fassung der Mehrheit nicht um einen "artfremden" Vorschlag, wie das Herr Stahl hier moniert hat, und der Antrag der Mehrheit hat auch sehr viel mit der IV zu tun.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass diese Bestimmung, wie sie jetzt in die 5. IV-Revision Eingang gefunden hat, eine sehr, sehr lange Vorgeschichte hat; und zwar war es eine Auseinandersetzung in einer Subkommission der SGK. Die Subkommission ist nach dem Inauftraggeben von Gutachten, nach ausgedehnten Hearings, auch nach Anhörung des zuständigen Departementes, konkret des Seco, einstimmig - einstimmig! - zum Schluss gekommen, diese Änderung bisherigen Rechts im Bereich der Arbeitslosenversicherung sei hier in die Vorlage zur 5. IV-Revision einzubauen. Auch unsere Gesamtkommission ist diesem einstimmigen Vorschlag ihrer Subkommission gefolgt, und zwar mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Was wollen wir mit dieser Bestimmung? Es geht darum, dass wir eine Änderung des bisherigen Artikels 59d des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) vorschlagen, mit dem Ziel, die Möglichkeit zu schaffen, dass Menschen, die wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, auch von den arbeitsmarktlichen Massnahmen Gebrauch machen. Konkret schlagen wir bei Absatz 1 des bestehenden Artikels 59d eine Bestimmung vor, die davon ausgeht, dass auch Personen, die ausgesteuert wurden, an den arbeitsmarktlichen Massnahmen, also konkret an Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen, teilnehmen können. Das wird heute gemacht, allerdings nicht überall, nicht in allen Kantonen, sondern nur zum Teil. Deshalb wird diese Änderung auch bewirken, dass es hier eine einheitliche Anpassung und eine Harmonisierung im Bereich der Angebote von Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen geben wird.

Auch bei Absatz 2 des bestehenden Artikels 59d Avig schlagen wir eine Änderung vor. Sie geht von Personen aus, die zwar nicht im Arbeitsmarkt integriert sind, die allenfalls schon längere Zeit "weg vom Fenster" sind, konkret keine Möglichkeit hatten, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, bei denen aber festgestellt wird, dass ihre Vermittlungsfähigkeit durch diese arbeitsmarktlichen Massnahmen wiederhergestellt werden kann. Auch diese Personen sollen Gelegenheit haben, an diesen arbeitsmarktlichen Massnahmen teilzunehmen.

An der Finanzierung, am Finanzierungsschlüssel, haben wir mit unserem Vorschlag nichts geändert. Der Finanzierungsschlüssel wird in Absatz 3 von Artikel 59d Avig festgehalten; er besteht bereits heute im genau gleichen Wortlaut im Avig. Es ist nämlich heute so, dass diese arbeitsmarktlichen Massnahmen mit einem Verteilungsschlüssel finanziert werden, der davon ausgeht, dass die Versicherung 80 Prozent übernimmt und die Kantone 20 Prozent der Kosten übernehmen.

Das bleibt sich gleich, daran wird nichts geändert.

Wir möchten mit dieser Änderung des bestehenden Artikels 59d dazu beitragen, dass Langzeitarbeitslose - auch ausgesteuerte -, dass desintegrierte Menschen und vor allem von Desintegration betroffene oder bedrohte Menschen auch die Möglichkeit haben sollen, über geeignete Massnahmen wieder in den Arbeitsmarkt hineinzukommen.

Ich bitte Sie, der Mehrheitsfassung beziehungsweise dem einstimmigen - inklusive SVP - und überparteilichen Vorschlag der Subkommission zuzustimmen.