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Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-03-22

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Auch diese Bestimmung ist wieder vom Grundgedanken "Eingliederung vor Rente" geprägt.

In diesem Zusammenhang stand immer wieder der Vorwurf im Raum, die Arbeitgeberschaft würde zu wenig in die Pflicht genommen, da ihre Massnahmen auf freiwilliger Basis beruhen. Wir haben diese Diskussion beispielsweise bei den Artikeln 18c oder 71a geführt. Tatsache ist auch, dass sich die Kommissionsmehrheit gegen die Einführung von irgendwelchen Bonus-Malus-Systemen innerhalb der IV wendet, dies vor allem auch aus dem Grund, weil der Kommission keine machbaren und wirkungsvollen Modelle präsentiert werden konnten.

Wenn nun aber die Invaliditätsquote respektive die Rentenquote nach vier Jahren immer noch über einem Anteil von 4,5 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung liegen sollte, dann soll der Bundesrat ex lege einen Bericht dazu vorlegen müssen. Der Bericht soll der Frage nachgehen, wie die Arbeitgeberschaft in die Pflicht genommen werden kann, falls die neuen und für die Arbeitgeber freiwilligen Anreizmassnahmen nichts fruchten.

Der Text der Übergangsbestimmung ist klar: Der Bundesrat kann kein derartiges Modell einführen, er muss aber dem Parlament Entscheidgrundlagen auf den Tisch legen. Diese Verpflichtung zur Berichterstattung ist keineswegs hemmend für die schweizerische Wirtschaft, wird aber sicher das Nachdenken über das Problem fördern. Mit dem heutigen Artikel 68 des IVG hat der Bund überdies die rechtliche Grundlage, diesen Bericht über die IV zu finanzieren.

Insgesamt also ist dies sicher keine unlogische Sache, wie von Herrn Gutzwiller vorgetragen, und politisch wohl nicht so ganz falsch. Insgesamt handelt es sich um einen kleinen Schritt, der punkto Verpflichtung der Arbeitgeber gemacht werden kann. Machen wir diesen Schritt mit allen Vorbehalten.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt die Annahme ihres Antrages zu Buchstabe d.