Stahl Jürg · Nationalrat · 2006-03-22
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit. Es nützt nichts, wenn einzig aufgrund einer vertieften Analyse eine Feststellung gemacht wird und keine konsequente Reaktion erfolgt. Alle Fraktionen haben die besorgniserregende Zuwachsrate in der Invalidenversicherung in der Eintretensdebatte genannt. Alle haben das als mehr als kritisch beurteilt und aufgrund von diversen Statistiken Massnahmen gefordert. Nicht mehr alle Fraktionen haben dann in der Folge in den vergangenen fünfzehn Stunden den dringend notwendigen Massnahmen zugestimmt, um die IV aus der Notfallstation entlassen zu können. Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir tatsächlich zeigen können, ob unsere Sorge über den Zustand der IV wirklich ehrlich gemeint ist.
Die Minderheit fordert eine Überprüfung der IV-Verfügungen der letzten fünf Jahre. Frau Kollegin Schenker, wir wollen das nicht selber machen, dafür gibt es Experten. Schwerpunktmässig sollten vor allem positive Rentenentscheide mit Krankheiten oder Unfällen unklarer Kausalität konsequent unter die Lupe genommen werden. Verschiedene Rednerinnen und Redner haben bereits darauf hingewiesen - aus meiner Sicht als Vorwand -, es gebe keine Kategorie unklarer Kausalität. Der Bundesrat - ohne ihm vorgreifen zu wollen - wird dies auch sagen; er hat dies auch schon in der Kommission getan.
In Tat und Wahrheit geht es aber um eine andere Fragestellung: Wollen wir, oder wollen wir nicht? Wollen wir handeln für die substanzielle Gesundung dieser wichtigen Säule der Sozialwerke, oder wollen wir nur Betroffenheitsbezeugungen von uns geben, wenn wir Berichte und Fälle medial zur Kenntnis nehmen müssen? Wenn beim Parlament oder bei der Kommission ein Wille zur Überprüfung vorhanden wäre - und da appelliere ich an jene, die sagen, wir könnten dies aus zeitlichen Gründen nicht tun -, dann verstehe ich nicht, warum Sie nicht sagen: Wir lassen der Verwaltung oder den IV-Stellen zwei Jahre Zeit, um dies zu tun.
Aber es ist wichtig, dass wir das in kurzer Zeit machen, weil bei einer Rückgängigmachung der Rente nach einer zu langen Zeitspanne eine Integration in die Arbeitswelt kaum mehr möglich ist. Wenn Sie es wirklich ernst meinen, müsste die Kategorie der medizinisch nicht klaren Kausalität geschaffen werden. Ich habe hier eine Liste mit einer - aus meiner Sicht - grossen Anzahl neuer Krankheitsbilder, welche zumindest in IV-Verfahren den Ausschlag für den Einstieg in die Invalidität gegeben haben: soziale Phobie, Internetsucht, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Schlafstörungen, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom usw.; es gibt noch mehr Beispiele. Ich bin der Meinung, dass wir Verantwortung wahrnehmen, indem wir genau diese Kategorie überprüfen. Sonst sind wir nämlich nicht glaubwürdig, nachdem wir jetzt, eben mit dieser Revision, die nötigen Instrumente geschaffen haben.
Der Minderheitsantrag Bortoluzzi macht mit einem entsprechenden Willen und mit einem auf eine gewisse Zeit beschränkten Mehraufwand durchaus Sinn. Diese Überprüfung kann zu einem nicht zu unterschätzenden Erfolg führen. Explizit ausgenommen sind Rentenentscheide für über 55-jährige Personen. Bei klarer Kausalität ist der Antrag auch nicht mit einem Mehraufwand für die entsprechenden IV-Stellen verbunden, weil die Sachlage klar ist.
Die SVP-Fraktion bittet Sie, der Minderheit Bortoluzzi zu folgen und damit ein klares Zeichen auch gegenüber denen zu setzen, die in den vergangenen Jahren das System arg überstrapaziert haben.