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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2006-03-22

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22

Wortprotokoll

Es geht bei diesen Schlussbestimmungen um die Streichung der laufenden Zusatzrenten. Die Zusatzrenten sind unter bestimmten Voraussetzungen für die Ehepartner von rentenberechtigten Personen vorgesehen. Bei der 4. IV-Revision haben wir beschlossen, keine neuen Zusatzrenten mehr auszurichten. Nun wird mit der 5. IV-Revision vorgeschlagen, auch die laufenden Zusatzrenten zu streichen. Diese Massnahme ist verantwortbar. In der AHV wurden die Zusatzrenten bereits mit der 10. AHV-Revision aufgehoben. Diese Aufhebung konnte mit der Verbesserung der Altersvorsorge vor allem im Bereich der beruflichen Vorsorge begründet werden.

Bei der IV können die meisten rentenberechtigten Personen neben der IV-Rente auch Leistungen der beruflichen Vorsorge beanspruchen. Diese Personen sind daher auf die Zusatzrenten der IV in der Regel nicht mehr angewiesen. Es trifft zwar zu, dass die berufliche Vorsorge noch nicht überall genügend ausgebaut ist, aber auch für diese Fälle besteht mit den Ergänzungsleistungen eine adäquate Möglichkeit zur Vermeidung von finanziellen Notlagen, welche durch die Aufhebung der Zusatzrenten entstehen könnten.

Die Streichung der laufenden Zusatzrenten bringt Einsparungen von 116 Millionen Franken pro Jahr. Die Massnahme trägt also wesentlich zur finanziellen Gesundung der IV bei, und die finanzielle Gesundung der IV ist nun eines der Hauptziele dieser Revision. Die Streichung der laufenden Zusatzrenten ist sozialpolitisch vertretbar, und für die finanzielle Gesundung der IV ist sie unabdingbar.

Ich bitte Sie daher, der Fassung von Mehrheit und Bundesrat zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Schenker Silvia abzulehnen.

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