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preparatory:AB 64104

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Grünen, auf die Vorlage einzutreten. Das soll uns Gelegenheit geben, die Vorlage noch zu verbessern. Es ist unbestritten: Es besteht Regelungsbedarf. Die Seilbahnen sind längst ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Schweiz. Der Branche muss mit sinnvollen Rahmenbedingungen Sorge getragen werden. Sicherheit, Harmonisierung mit dem EU-Recht, ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren und klare Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Kantonen sind Stichworte. Es ist sicher sinnvoll, dass dabei der Bund für die technische Kontrollaufgabe zuständig ist. Das entlastet die Kantone und ist Gewähr für mehr Sicherheit. Meine Vorredner haben die Details ausgeführt, ich wiederhole das nicht.

Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen erfolgen naturgemäss oft in besonders attraktiven, schützenswerten oder geschützten Landschaften oder Lebensräumen. Das bedeutet auch, dass die Interessen von Natur und Landschaft speziell berücksichtigt werden müssen. Wir Grünen versprechen uns durch die Gesetzesregelung Vorteile für Natur und Umwelt. Das Gesetz soll mit dem Zweckartikel die Sicherheit gewähren, aber auch dafür sorgen, dass Seilbahnen umweltverträglich und wettbewerbsfähig gebaut und betrieben werden. Das heisst aus grüner Sichtweise, dass rein wirtschaftliche Interessen nicht auf Kosten der Natur verwirklicht werden dürfen.

Ein Lob verdient die Branche bezüglich der Bemühungen bei der Schaffung von Lehrstellen; ab diesem Jahr sind diese Lehrgänge anerkannt. Am Gesetzestext ist zu kritisieren, dass die sogenannten Nebenanlagen - also Pisten, Beschneiungsanlagen, Erschliessungs- und Verkehrsanlagen sowie Gastronomie - nicht klar und verbindlich Bestandteil des Konzessionierungsverfahrens sind.

Das vorliegende Gesetz kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass schon jetzt jede dritte Bergbahn unrentabel ist. Das geht aus 110 untersuchten Geschäftsabschlüssen hervor. Das Überleben der Bergbahnen wurde bislang in vielen Fällen durch öffentliche Mittel gesichert. Das hat den notwendigen Restrukturierungsprozess verlangsamt und bedeutet, dass in den nächsten Jahren eine Bereinigung bevorsteht respektive weitere Bahnen stillgelegt werden müssen. Da fragt es sich dann: Wer trägt die Verantwortung für den Rückbau in den ursprünglichen Zustand, und was ist, wenn Betreiber zahlungsunfähig werden? Das kann heissen: Entweder die Bauruinen bleiben stehen, oder die öffentliche Hand wird zur Kasse gebeten. Um diese Situation besser abzusichern, gibt es Minderheitsanträge zu den Artikeln 19 und 21; dazu später mehr.

Ein wichtiger Aspekt ist die Frage der Sicherheit. Damit diese möglichst gewährleistet ist, muss die Verantwortung für die Sicherheitsaufsicht und das Bewilligungsverfahren in einer Hand sein, so, wie es der Bundesrat und der Ständerat in den Regelungen der Artikel 6 und 23 vorsehen. Dies sind die beiden Schicksalsartikel für die Sicherheit. Wir machen ein Gesetz, das die Sicherheit möglichst gewährleisten und nicht gefährden soll, wie dies die beiden Minderheiten in Kauf nehmen. Logischerweise müssten auch die Seilbahnbetreiber und -besitzer daran Interesse haben.

Wir Grünen werden allen Minderheitsanträgen zustimmen, die bezüglich Ökologie vorteilhaft sind. Die beiden Aspekte Sicherheit und Umwelt müssen auch die Bergbahnbetreiber unterstützen. Damit die Seilbahnen weiterhin als attraktiver touristischer Zweig gelten können, sind Sicherheit und eine intakte Umwelt sehr bedeutsam. Ohne intakte Umwelt haben die Schweizer Seilbahnen ausgegondelt.

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