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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2006-03-23

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

In diesem Artikel geht es um die Versicherungspflicht - und nicht nur, wie vorhin bei Artikel 19, um die Rückbaupflicht. Die Rückbaupflicht haben wir verankert, nicht aber die Sicherstellung der Finanzierung. Ich habe den Vorschlag des Bundesrates übernommen, so, wie er in die Vernehmlassung geschickt wurde.

Was will nun der vorliegende Minderheitsantrag zu Absatz 1 Litera b? Litera b soll neu, nach Antrag der Minderheit, die Betreiberin oder den Betreiber einer Seilbahn verpflichten, nicht nur eine allgemeine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sondern auch eine Versicherung für die aus Artikel 19 entstehende Haftpflicht im Falle einer Zahlungsunfähigkeit. Auch der Bundesrat hatte gute Gründe, für diejenigen Fälle vorzusorgen, in denen der Rückbaupflicht nicht nachgekommen wird. Der Bundesrat ist dann leider dem Branchenwunsch entgegengekommen und hat diese Verpflichtung fallen gelassen.

Die Minderheit der Kommission gewichtet die Interessen anders als die Branche. Natürlich ist jede Versicherungspflicht eine Mehrbelastung. Sie kann aber vermeiden helfen, dass nicht mehr genutzte Anlagen jahrelang als Bauruinen in der Landschaft stehen bleiben. Dieses Risiko kann nur mit einer Versicherungspflicht eliminiert werden. Es ist ja wohl kein Zufall, dass es heute rund 60 stillgelegte und rostende Skilifte und Bahnen in den Schweizer Alpen gibt. Man kann dem entgegenhalten, dass nur wenige Bahnen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht rückgebaut wurden. Gerade für diese macht aber eine Versicherungspflicht Sinn. Sollte die Branche praktisch nie von den Versicherungsleistungen Gebrauch machen, würde dies ja dazu führen, dass die Prämien ausserordentlich tief wären. Also lohnt sich der Widerstand gegen die Versicherungspflicht im Sinne der Minderheit buchstäblich nicht.

Herr Vollmer und andere Seilbahnlobbyisten argumentieren jeweils, es gebe keine Seilbahnen, die wegen fehlender finanzieller Mittel Konkurs gemacht hätten. Das ist nur die halbe Wahrheit. Ich möchte es an einem Beispiel erläutern: Was passiert in der Praxis? Ich nehme jetzt das Beispiel Schwyberg im Kanton Freiburg. Einige von Ihnen haben die Sendung darüber vielleicht im Fernsehen gesehen. Das Unternehmen ging Konkurs. Die Gemeinde hat dann die Anlagen aus der Konkursmasse aufgekauft. Wieso? Um die Kontrolle über das Gebiet zu behalten. Es wird jetzt auf einen Promotor gewartet, der auch weit hinter den Bergen nicht in Sicht ist. Schlussendlich - das ist absehbar - muss die Gemeinde, also die Allgemeinheit, für den Rückbau aufkommen. Das ist das Stossende. Dies würde mit dem Minderheitsantrag vermieden; jemand muss ja bezahlen.

Wenn wir den Minderheitsantrag ablehnen, muss weiterhin die Allgemeinheit für den Rückbau aufkommen. Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.