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Cathomas Sep · Nationalrat · 2006-03-23

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 8. Oktober 1999 hat zum Ziel, die durch die energetische Nutzung fossiler Energieträger verursachten CO2-Emissionen bis zum Jahre 2010 um insgesamt 10 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Das CO2-Gesetz baut in erster Linie auf der Freiwilligkeit auf. Falls die freiwilligen Massnahmen alleine nicht ausreichen, sieht das Gesetz die zwingende Erhebung einer Lenkungsabgabe auf fossilen Energieträgern vor. Zudem sieht das Gesetz für bestimmte Benützer von fossilen Brennstoffen die Befreiung von der CO2-Abgabe vor, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung der CO2-Emissionen verpflichten.

Die Entwicklung der Emissionen ist seit der Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes im Jahre 2000 weder bei den Treibstoffen noch bei den Brennstoffen rückgängig. Alleine bei den Brennstoffen fehlt noch bis zum Zieljahr 2010 eine Reduktionsmasse von nicht weniger als 2,7 Millionen Tonnen CO2. Als Vergleich sei hier die seit dem Jahre 1990 durch die freiwilligen Massnahmen erzielte Reduktion von 1,1 Millionen Tonnen gegenübergestellt. Soweit wir unseren gesetzlichen Vorgaben und den mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen nachkommen wollen, müssen wir also in einer dreimal kürzeren Zeitspanne eine doppelt so grosse CO2-Reduktion erreichen. Somit ist auch die Frage über die Notwendigkeit von zusätzlichen Lenkungsmassnahmen beantwortet.

Die CO2-Abgabe ist ein marktwirtschaftliches Lenkungsinstrument, welches durch die Verteuerung der Brennstoffe einen Anreiz schaffen soll, um Energie sparsamer und effizienter zu nutzen und auf die CO2-ärmeren Energieträger umzustellen. Die Verteuerung wird ohne Zweifel Investitionsentscheide auslösen. Alternative und erneuerbare Energieträger, zum Beispiel die Sonnenenergie, können insbesondere vermehrt für die Warmwasseraufbereitung benützt sowie Holz und Erdwärme für die Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden. Durch die relative Preisänderung der fossilen Brennstoffe werden solche alternativen Energieträger konkurrenzfähig und werden vermehrt zum Einsatz kommen. Die Abgabe belohnt jedoch auch Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Einführung einer CO2-Abgabe eingestellt und sich im Rahmen der freiwilligen Massnahmen unter dem Dach der Energieagentur der Wirtschaft engagieren.

Über tausend Unternehmer sind aufgrund der im CO2-Gesetz vorgesehenen Abgabe bereits heute entsprechende Zielvereinbarungen zur Reduktion der CO2-Emissionen eingegangen und haben, sich auf die geltende Gesetzgebung verlassend, in hohem Masse investiert. Die Auswirkungen dieser Vorleistungen entsprechen einer Reduktion von rund 35 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Wirtschaft. Die CO2-Abgabe schafft zudem auch die Voraussetzungen, um in der Schweiz ein Emissionshandelssystem zu errichten und dieses mit demjenigen der EU zu verknüpfen. Des Weiteren gibt die CO2-Abgabe dem Bund die Möglichkeit, von den neu geplanten Gaskraftwerken eine Kompensationsabgabe für die grosse Menge an CO2-Mehremissionen zu verlangen.

Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung haben die Gegner der CO2-Abgabe insbesondere mit dem Markt argumentiert, welcher durch die steigende Nachfrage und bei beschränkten Ressourcen selbst einen Lenkungseffekt bewirken werde. Die zwischenzeitlich nun eingetretene Entwicklung mit dem stark gestiegenen Rohölpreis muss gemäss der in der bundesrätlichen Botschaft zugrunde gelegten Berechnung der Nachfrage einen mehrfach grösseren Lenkungseffekt als die vorgesehene CO2-Abgabe zur Folge haben. Laut Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe stützt sich der Bundesrat auf die von Prognos unterstellten Preiselastizitäten, wonach sich die Nachfrage um 5 Prozent reduziert, wenn die Brennstoffpreise um 10 Prozent steigen. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlage und aufgrund der seit Mitte 2005 eingetretenen Teuerung von rund 36 Rappen pro Liter, was einer Preiserhöhung von 65 Prozent entspricht, darf eine Reduktion der Nachfrage um 30 Prozent erwartet werden. Damit wird die in der Botschaft erwartete Lenkungswirkung um ein Mehrfaches gesteigert. Ob diese Erwartungen und Reduktionszahlen auch in diesem Ausmass eintreten werden, kann heute niemand mit Sicherheit bestätigen. Trotzdem ist es nicht verantwortbar, ohne Rücksicht auf die Wirkung des starken Preisanstieges zum jetzigen Zeitpunkt eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen definitiv einzuführen.

Damit die CO2-Abgabe aber nicht dem momentanen hohen Ölpreis zum Opfer fällt, hat die CVP-Fraktion einen auf die heutige spezielle Situation ausgerichteten Kompromissvorschlag erarbeitet und als Antrag in die UREK eingebracht. Der Antrag knüpft die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes an den Vorbehalt, dass die Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 erst dann in Kraft tritt, wenn der aktuell hohe Heizölpreis vor dem Jahre 2008 gemäss Index der Konsumentenpreise eine festgesetzte Preisschwelle während einer bestimmten Zeit unterschreitet oder wenn die Teuerungsauswirkungen in Bezug auf die CO2-Reduktion bis zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend sind. Mit diesem Kompromissvorschlag können die Auswirkungen des aktuellen Hochpreises abgewartet und ausgewertet werden. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen bleibt im Fall einer nichtzielführenden Entwicklung als Damoklesschwert erhalten. Die bereits weit fortgeschrittene Aufbauarbeit für die freiwilligen Zielvereinbarungen mit der Energieagentur der Wirtschaft und die Umsetzung des Emissionshandels auch mit der EU können fortgesetzt werden. Die Abgeltung der nicht zu unterschätzenden CO2-Mehremissionen durch zukünftige Gaskraftwerke kann ebenfalls sichergestellt werden.

Im Hinblick auf diese Entwicklung erachtet es die CVP-Fraktion auch als unangebracht und unvernünftig, die Wirtschaft und die Konsumenten im jetzigen Zeitpunkt mit einem neuen Klimarappen, dem Klimarappen II, zu belasten. Dagegen spricht auch die Tatsache, dass mit einem Klimarappen eine neue Steuer eingeführt wird, die nicht freiwillig, sondern obligatorisch von allen bezahlt werden muss, das heisst von den gewöhnlichen Konsumenten wie auch von den umweltbewussten Unternehmern, welche bereits heute grosse Investitionen im Sinne der Zielvereinbarung getätigt haben. Im Gegensatz zur CO2-Abgabe wird mit dem Klimarappen II die Fiskalquote um 140 Millionen Franken erhöht. Auch der Dachverband der Wirtschaft hat bisher immer für die Freiwilligkeit und für die fiskalquotenneutrale Lenkungsabgabe plädiert.

Wenig glaubhaft wirkt auch die Begründung der Promotoren eines Klimarappens II, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, mit welcher Hartnäckigkeit und Überzeugung die gleichen Exponenten und Parteien im Jahre 2000 eine Förderabgabe für erneuerbare Energien im Zusammenhang mit der Energievorlage mit dem Verweis auf die CO2-Abgabe als urliberales und staatsquotenneutrales Instrument zur Ablehnung gebracht haben. Dass die heutigen Befürworter des Klimarappens II angesichts solcher Positionswechsel der Problematik Klimaveränderung keine grosse Bedeutung schenken und im Grunde gar keine Lenkungsmassnahmen wollen, ist ziemlich offensichtlich.

Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls ist die Schweiz einen völkerrechtlichen Vertrag eingegangen und hat sich damit verpflichtet, die Treibgasemissionen gemäss konkreten Zielen und in einer definierten Zeitspanne zu reduzieren. Gerade darum ist es in der jetzigen Phase wichtig, durch [PAGE 456] klare Vorgaben die Marschrichtung anzuzeigen. Der unnötige Zeitverlust durch wirkungslose Massnahmen wie den Klimarappen II kann dazu führen, dass die Schweiz das Ziel der im Kyoto-Protokoll vertraglich eingegangenen Verpflichtung bis im Jahre 2012 nicht erfüllen kann. Die Ziellücke muss in einem solchen Fall durch den Erwerb von Zertifikaten geschlossen werden, was ohne weiteres einen Aufwand von mehreren Hundert Millionen Franken zur Folge haben kann. Dieses Risiko müssen wir rechtzeitig absichern.

Auch die vorgeschlagene Prüfung der Zielerreichung im Jahre 2010 gemäss dem Antrag der FDP-Fraktion erfolgt demzufolge zu spät und muss ganz klar abgelehnt werden. Eine Umstellung des Konzeptes in letzter Minute und ein Umschwenken auf den neuen Klimarappen muss aus folgenden Gründen abgelehnt werden: Die Hälfte des Reduktionsziels wird nicht erreicht; ein Klimarappen von 1,6 Rappen hat keine Lenkungswirkung; das Emissionshandelssystem wird funktionsunfähig. Weiter werden abgeschlossene Zielvereinbarungen sabotiert; ein Instrument zur Kompensation von Mehremissionen bei neuen Gaskraftwerken fehlt; und eine grosse Kostenfolge für den Staat bei einer Verfehlung des Ziels ist die ganz klare Folge.

Aus diesen Gründen steht die CVP-Fraktion zur CO2-Abgabe, stimmt mit der Mehrheit für Eintreten und lehnt den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat ab. Wir bitten Sie dringend, uns und unseren Minderheitsantrag, den Antrag der Minderheit I (Rechsteiner-Basel), zu unterstützen.