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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2006-03-23

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Der Initiant hat nach dem Reglement immer das Wort, auch wenn die Initiative in Kategorie V behandelt wird.

Was ich mit diesem Vorstoss will, ist, dass die öffentlichen Verwaltungen frei sind, Leute, die bisher zwangsmässig der Suva unterstellt waren, bei der gleichen privaten Gesellschaft zu versichern, bei der sie die anderen Mitarbeitenden versichert haben. Der Text der Begründung liegt Ihnen mit dem Kommissionsbericht ja vor. Neu ist jetzt, dass die Finanzdirektorenkonferenz einen Brief an Herrn Bundesrat Couchepin gerichtet hat, in dem sie ihre volle Unterstützung für das Anliegen ausspricht. Sie bezieht sich nicht auf meinen Vorstoss, aber sie deckt dieses Anliegen ab und wünscht, dass es im Rahmen der Gesamtrevision des UVG berücksichtigt wird.

Der Brief ist vom 31. Januar 2006, unterschrieben von Frau Dr. Eveline Widmer-Schlumpf, der Präsidentin der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren. Sie beantragt zusammenfassend: "Im Rahmen der Revision des UVG sollte diese für viele öffentliche Körperschaften unbefriedigende Situation in folgenden Punkten bereinigt werden:

1. Den öffentlichen Verwaltungen, die bei Einführung des UVG für die freiwillig Unterstellten die Suva gewählt haben, muss die Gelegenheit eingeräumt werden, die Suva auch wieder zu verlassen. Es muss ihnen ermöglicht werden, das UVG-Portefeuille periodisch neu auszuschreiben, um die günstigsten Angebote nutzen zu können. Alles andere ist eine fragwürdige Einschränkung des freien Wettbewerbs.

2. Nach unserem Dafürhalten sollte auch die Stellung der Suva generell überprüft werden. Das Suva-Monopol für die obligatorisch Unterstellten scheint uns heute überholt zu sein. Das KVG zeigt, dass ein Versicherungsobligatorium auch ohne weiteres zusammen mit der Privatassekuranz durchgeführt werden kann. Die Privatassekuranz ist heute in der Lage, die von der Suva erbrachten Dienstleistungen in gleicher Qualität wie die Suva ebenfalls anzubieten. Vor dem UVG-Obligatorium von 1984 liess sich die damalige Stellung der Suva rechtfertigen. Nach dem generellen UVG-Obligatorium muss sie heute zumindest diskutiert werden.

3. Eine Diskussion über die Monopolstellung der Suva müsste auch die Rechtsform und den Leistungsauftrag der Suva generell beinhalten."

Ich möchte Sie bitten, durch Gutheissung meiner parlamentarischen Initiative dem Anliegen der Finanzdirektorenkonferenz zu entsprechen und den Weg zu öffnen, dass dieser Punkt im Rahmen der Gesamtrevision des UVG berücksichtigt und von Ihnen mitgetragen wird.