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Keller Robert · Nationalrat · 2006-03-23

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ich habe den Auftrag, namens der UREK das Geschäft "Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle" zu vertreten. An der Sitzung vom 23. Januar 2006 hat die UREK dieses Geschäft behandelt. Wie immer, wenn es um Kernenergie oder Entsorgung des Abfalls aus Kernenergie geht, wurde ausgiebig und kontrovers diskutiert. Die Orientierung durch die Verwaltung, vertreten durch Herrn Bühlmann, war umfassend und klar.

Es geht insbesondere darum, dass der Bundesrat Annahme der Motion beantragt, und der Ständerat hat sie am 4. Oktober 2005 angenommen. Der Bundesrat will das Problem der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in einem transparenten Verfahren so rasch wie möglich lösen. Für die hochaktiven Abfälle kann ein geologisches Tiefenlager um das Jahr 2040 in Betrieb genommen werden, für die schwach- und mittelaktiven Abfälle wenn möglich einige Jahre früher. Dafür soll ein verbindlicher Zeitplan im Sachplan "Geologische Tiefenlager" festgelegt werden. Grundlage für dieses Vorgehen sind das neue Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung, die beide am 1. Februar 2005 in Kraft getreten sind.

Was sagt die neue Gesetzgebung? Die Entsorgung soll grundsätzlich in der Schweiz erfolgen. Das Gesetz verlangt auch geologische Tiefenlager. Wir hören ab und zu in der Diskussion, man solle eine dauernde Zwischenlagerung anstreben, aber das würde den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen und wäre gegen den Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die Entsorgung der Abfälle ist nach Auffassung des Bundesrates unabhängig von der weiteren Nutzung der Kernenergie zu lösen. Wir als nutzniessende Generation müssen das Problem einer Lösung entgegenführen. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist Folgendes: Sowohl für neue Kernkraftwerke als auch für geologische Tiefenlager besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums. Die Stimmbürger können also über beide Fragen nochmals entscheiden.

Die Motion Hofmann Hans enthält drei Ziffern. In der ersten Ziffer geht es um einen raschen Entscheid zum Entsorgungsnachweis. Dieser ist seit 1978 gesetzlich vorgeschrieben. Er ist ein allgemeiner Machbarkeitsnachweis, ist aber nach dem Konzept kein Standortentscheid. Der Nachweis betreffend schwach- und mittelaktive Abfälle ist bereits seit 1988 erbracht. Im jetzigen Moment geht es um den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle. Alle damit zusammenhängenden Entscheidungsgrundlagen lagen im letzten Quartal 2005 öffentlich auf. In der zweiten Hälfte 2006 sollte gleichzeitig über das Konzept eines Sachplans und über den Entsorgungsnachweis entschieden werden. Dies war auch ein Anliegen von Ständerat Hofmann, der in der Debatte unter anderem darauf hinwies, dass die seriöse Erarbeitung der Grundlagen für den Sachplan möglicherweise etwas länger dauern würde. Aus diesem Grund könnte der Entscheid über den Entsorgungsnachweis vorgezogen werden. Wir erwarten - und Sie haben das auch in der Presse gelesen -, dass der Bundesrat noch vor den Sommerferien dieses Jahres über den Entsorgungsnachweis entscheidet.

In der zweiten Ziffer der Motion Hofmann Hans geht es darum, im Sachplan die Kriterien für die Standortauswahl rasch festzulegen. Der Erlass eines solchen Sachplans ist gesetzlich vorgesehen, nämlich in Artikel 5 der Kernenergieverordnung:

1. In einem ersten Teil, dem sogenannten Konzeptteil, soll das Auswahlverfahren festgelegt werden. Was beinhaltet dieser Konzeptteil? Er enthält die sicherheitstechnischen Kriterien. Diese haben bei jeder Standortauswahl oberste Priorität. Das heisst, der Einschluss der radioaktiven Stoffe durch technische und geologische Barrieren muss bei jedem ausgewählten Standort gewährleistet sein.

2. Der Sicherheit nachgeordnet sind weitere Aspekte zu berücksichtigen, nämlich Raumplanung, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.

3. Ein ganz wesentlicher Punkt im Sachplan ist, das Verfahren dafür festzulegen, wie man von einer Reihe möglicher Regionen schliesslich zu einem konkreten Standort kommt.

4. Der Sachplan regelt schliesslich auch, wie bei diesem Auswahlverfahren die Öffentlichkeit und die Behörden einbezogen werden und auch mitwirken können. Dieses Vorgehen ist für die Erstellung von Sachplänen im Raumplanungsgesetz generell so vorgesehen.

Ein erster Entwurf des Sachplans ist erarbeitet. Anschliessend geht dieser Entwurf in einem nächsten Schritt zu den kantonalen Raumplanungsstellen, damit man Impulse bezüglich der raumplanerischen Auswirkungen der [PAGE 471] Standortsuche erhält. Das Vorgehen ist breit abgestützt worden: bei der BPUK, also der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, und bei der Konferenz kantonaler Energiedirektoren; und es ist dem Vorstand des Fachverbandes Schweizer Raumplanerinnen und Raumplaner vorgestellt worden.

Anschliessend wirken weitere Organisationen, Behörden und die Bevölkerung in Form von Workshops mit. Das ist für das zweite und dritte Quartal dieses Jahres vorgesehen. Gestützt darauf wird der Entwurf fertig gestellt, und im vierten Quartal wird die formelle Vernehmlassung zu diesem Sachplanentwurf durchgeführt: bei den Kantonen, den Organisationen und den Nachbarstaaten. Zusätzlich hat Bundespräsident Moritz Leuenberger für die Begleitung dieses Erarbeitungsprozesses einen Beirat eingesetzt. Dieser wird von alt Regierungsrat Paul Huber aus Luzern geleitet. Der Beirat berät das Bundesamt für Energie, reflektiert die Entwürfe, die ihm unterbreitet werden, und gibt Inputs für das weitere Vorgehen.

Bezüglich der hochradioaktiven Abfälle hat der Bundesrat in Zusammenhang mit dem Entsorgungsnachweis Alternativen gefordert. Diese müssen gemäss Sachplan evaluiert und verglichen werden. Es ist ein wesentliches Anliegen - auch der Hauptbetroffenen des Kantons Zürich -, dass der Entsorgungsnachweis nicht mit der Standortwahl gleichgesetzt wird. Aus heutiger Sicht sollte es bis 2010 möglich sein, einen Standort zu bezeichnen und ein Rahmengesuch einzureichen. Bundespräsident Moritz Leuenberger hat bezüglich der hochradioaktiven Abfälle schon im Ständerat gesagt, es hänge davon ab, ob für den Standortvergleich weitere Bohrungen nötig seien. Wenn ja, kann es durchaus 2014 werden, bis man zu einem Standortentscheid kommt. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt.

In der Kommission wurde intensiv diskutiert, vor allem seitens der Gegner der Kernenergie. Folgende Punkte, die von diesen aufgebracht wurden, möchte ich hervorheben: Es gehe nur um neue AKW, darum wolle man jetzt Dampf aufsetzen. Ich glaube, es ist nicht so. Man hat sogar von einem Lügenpapier gesprochen: Ein älterer Ständerat wolle sich noch ein Denkmal setzen und Sachzwänge herbeiführen. Von den Gegnern einer Ausstiegsgesetzgebung würden die Forderungen Entsorgungsnachweis und Endlager immer bekämpft. Im Klartext: Zuerst wollen wir alle Kernkraftwerke vom Netz nehmen, erst dann diskutieren wir über die Entsorgung. Dabei gibt es auch noch Abfälle aus der Medizin. Weiter wurde uns gesagt, die Motion sei ein Feigenblatt für neue AKW.

Sie sehen, es wurde lebhaft diskutiert. In der mir zur Verfügung stehenden Zeit - in zehn Minuten - kann ich Sie nicht über alle Details informieren. Sie werden bei der Beratung der Minderheitsanträge aber noch mehr hören, davon bin ich überzeugt. Nach gewalteter Diskussion entschied die UREK mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen Annahme der Motion und Ablehnung aller Minderheitsanträge.

Ich bitte Sie, die Motion Hofmann Hans anzunehmen.