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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-15

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Es ist jetzt genau das eingetroffen, was ich prognostiziert hatte. Wir führen jetzt im Rahmen des NFA eine bildungspolitische Debatte. Ich werde auf diese Argumente, die durchaus beherzigenswert sind, nicht eintreten, weil wir diese Diskussion nicht hier führen können; diese Diskussion müssen wir im Rahmen einer umfassenden bildungspolitischen Diskussion führen. Ich bestreite die Berechtigung dieser Argumente nicht, aber wir können hier, im Rahmen der NFA-Debatte, diese bildungspolitischen Weichenstellungen nicht ausdiskutieren, und wir können sie nicht à fond beurteilen.

Deshalb bin ich der Meinung, dass man diesen Minderheitsantrag, gestützt auf meine Ausführungen im Rahmen des Eintretens, ablehnen sollte - aber nicht, weil wir Handlungsbedarf bestreiten. Man wird wieder sagen, wir sähen den Handlungsbedarf nicht ein. Das trifft nicht zu. Aber es ist der falsche Ort, und ich bin der Meinung, dass wir jetzt hier mit der Harmonisierung zurückhaltend umgehen sollten. Es ist hier ein erster Testfall, und deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen; dies auch aus folgenden Gründen: Dieser Minderheitsantrag verspricht erstens inhaltlich mehr, als er hält - viel mehr. Man sagt, er enthalte die Grundsätze, nach denen die Kantone ihre Ausbildungsbeiträge auszurichten hätten, was in dieser Form nicht zutrifft. Also, wenn wir dann harmonisieren, dann müssen wir anders vorgehen. Wir würden hier nur in einem sehr bescheidenen Bereich regeln. Wir versprechen mehr, als wir halten. Das Zweite geht auch in diese Richtung: Wir sprechen hier nur vom Tertiärbereich, der übrige Stipendienbereich wird von dieser Bestimmung nicht erfasst.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.