Fetz Anita · Ständerat · 2006-03-15
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Minderheit und damit den Bundesrat zu unterstützen. Ich möchte Sie ans Votum des Kommissionspräsidenten in der Eintretensdebatte erinnern - wenn wir hier die Mehrheit unterstützen, öffnen wir sozusagen das erste Mal die Büchse der Pandora, um beim Bild des Präsidenten zu bleiben. Der NFA verlangt eine klare Aufgabenteilung und Verantwortung. Es muss klar sein, wer Besteller, Durchführender und Zahlender ist. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass dieser grosse Unterhalt doch ein Volumen von 700 Millionen Franken pro Jahr hat. Ich sage es jetzt mal flapsig: Das ist vermutlich auch der Hintergrund unseres Streites, hier geht es um sehr, sehr viele Aufträge.
Eines ist klar, da sind wir uns alle einig, Mehrheit und Minderheit: Der Bund hat hier im Bereich grosser Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen eindeutig die Oberaufsicht und erteilt Leistungsaufträge. Wenn wir aber der Formulierung gemäss Antrag der Mehrheit zustimmen, dann verwischen wir diese klare Trennung zwischen Bund und Kantonen wieder. Dahinter versteckt sich selbstverständlich ein Kompetenzstreit, und auch die Gefahr von Parallelstrukturen ist wieder sehr gross. Es gibt beim Entscheiden eine alte Regel: Zu viele Köche verderben den Brei. Daher machen wir den NFA und entflechten die Aufgaben.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Variante des Bundesrates, welcher der Minderheitsantrag entspricht, ganz logische und praktische Vorteile hat. Sie ist kantonsübergreifend, sie erlaubt kantonsübergreifend die Aufgabenerfüllung, sie erlaubt mit den Filialstandorten optimale Betriebsgrössen, sie erlaubt auch eine effiziente und kostengünstige Durchführung, und sie hat nicht zuletzt darum, weil eben Parallelstrukturen wegfallen, ein Sparpotenzial von 100 Millionen Franken pro Jahr. Ich möchte Sie daran erinnern, dass hier drin bei jeder Gelegenheit die grosse Spardebatte geführt wird, und hier haben wir jetzt einmal einen Ort, wo man mit einer Effizienzsteigerung bei den Strukturen - und eben nicht mit einem Abbau von Leistungen, sondern rein mit einer Effizienzsteigerung bei den Strukturen - einen hohen Spareffekt auslösen kann.
Das ist für mich neben der NFA-Kompatibilität der Hauptgrund, warum ich Sie bitte, der Minderheit zuzustimmen.
Ich möchte hier nicht als Sirene auftreten, wie das unser Kommissionspräsident beim Eintreten gesagt hat, sondern auch ein bisschen die Kassandra spielen. Mit der Kann-Formulierung öffnen Sie Tür und Tor für unproduktive, unnötige und teure Kompetenzstreitigkeiten hinter den Kulissen. Mit der Version von Bundesrat und Minderheit hingegen verhindern Sie keineswegs die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und schon gar nicht eine aufgabengerechte Ausführung. Da bin ich ganz anderer Meinung als Kollegin Slongo. Selbstverständlich sind die entsprechenden Fachleute fähig, vom Filialstandort am Neuenburgersee aus auch das Wallis adäquat zu bedienen. Es ist ja nicht so, [PAGE 143] dass Fachleute aus dem Wallis nicht beigezogen würden. Das ist nun nicht die Meinung, sondern selbstverständlich bleibt beim Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erhalten. Der Unterschied ist: Es entscheidet nur noch der Bund, und das ist auch richtig so. Sonst haben Sie wieder die ganzen Kompetenzabgrenzungsstreitigkeiten. Damit verlieren Sie den ganzen Effizienzeffekt und auch den Spareffekt.