Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-03-15
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Es entspricht ja der Praxis, dass der Kommissionssprecher nach einer so langen Diskussion noch etwas sagen darf. Ich versichere Ihnen, dass ich mich sehr kurz halten werde. Ich möchte für die sachliche, teilweise auch mit etwas Humor gespickte Diskussion danken. Ich möchte mit der Bezugnahme auf eine Bemerkung von Herrn Kollege Schweiger beginnen: Er unterstellt dem Antrag der Mehrheit, bezugnehmend auf Absatz 2bis, in dem man eben in Abweichung von der Verfassungsbestimmung legiferiert, man würde damit gleichermassen eine Lex für die Kantone zementieren. Ich weise einfach darauf hin, dass wir die genau gleiche Formulierung bei Absatz 2 haben, bei dem es um die Ausführung des betrieblichen und des projektfreien baulichen Unterhaltes geht, die ja - das betrifft die Ausführung - unbestrittenermassen an die Kantone übertragen werden können soll. Das war auch der Grund, weshalb wir bei Absatz 2bis die gleiche Formulierung verwendet haben.
Beim Betrieb und beim sogenannten kleinen baulichen Unterhalt ist es ja so - das ist unbestritten -, dass wir bundes- bzw. Astra-seitig die vorgesehenen fünf Filialen und kantonsseitig elf Trägerschaften haben. Diese sind für den Betrieb und den kleinen baulichen Unterhalt zuständig - das betrifft immer die Ausführung. Jetzt kann man doch ohne Willkür feststellen, dass - Kollege Hofmann hat es gesagt - die Abgrenzung zwischen dem kleinen baulichen Unterhalt und dem projektgestützten baulichen Unterhalt schwieriger beziehungsweise fliessender ist als die Abgrenzung nach oben. Der Bau neuer Strassen, neuer Nationalstrassen, und [PAGE 144] der Ausbau bestehender Nationalstrassen sind relativ klar definiert; also, entweder ist es eine neue Strasse, oder Sie bauen eben eine bestehende Strasse aus, indem Sie beispielsweise einmal eine dritte Spur machen, das ist relativ klar.
Jetzt meine ich: Wenn wir beim Betrieb und beim kleinen baulichen Unterhalt diese Trägerschaften seitens der Kantone schon haben, kann es doch tatsächlich Sinn machen - eben berücksichtigend, dass dieser Übergang fliessend sein kann -, dass man, wie es Herr Brändli gesagt hat, den Kantonen in bestimmten Fällen auch die Ausführung des projektgestützten baulichen Unterhaltes überträgt.
Herr Kollege Lauri hat natürlich zu Recht darauf hingewiesen, dass die Gewissheit bestehen muss, dass die Kann-Vorschrift auch Kann-Vorschrift bleibt. Ich gestehe durchaus ein, Herr Kollege Lauri, dass gewisse Kantonsvertreter überbordet haben und vielleicht immer noch überborden. Aber ich darf hier sagen, dass die Mehrheit der Kommission tatsächlich eine Kann-Vorschrift will.
Ich darf einfach noch einmal klar sagen, Herr Kollege Jenny: Es geht nicht darum, dass die Aufgabe "projektgestützter baulicher Unterhalt" als solche auf die Kantone übergeht oder übergehen kann. Es geht nur um die Ausführung. Das Mittel dazu ist die Leistungsvereinbarung. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Eine Leistungsvereinbarung ist ein Vertrag. Der Bund hat die Freiheit, einen solchen Vertrag abzuschliessen, aber er muss nicht. Es besteht seitens der Kantone kein Anspruch darauf. Der Bund kann mit solchen Trägerschaften Leistungsvereinbarungen abschliessen. Und er kann selbstverständlich auch auf die Ausgestaltung einer solchen Leistungsvereinbarung Einfluss nehmen. Nochmals: In einer solchen Leistungsvereinbarung kann man natürlich auch im operativen Bereich Vorgaben machen, und dazu gehören auch finanzielle Vorgaben. Daher bezweifle ich, dass man einfach mit Sicherheit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann: Wenn Sie der Lösung des Bundesrates oder der Minderheit zustimmen, sparen wir hundert Millionen Franken. Das, glaube ich, kann man so nicht sagen.
Darum bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.