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Ogi Adolf · Bundesrat · 1999-12-20

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 1999-12-20

Wortprotokoll

Das Prinzip der Friedensförderungseinsätze und somit der Auslandeinsätze der Armee wurde bereits im Rahmen der "Armee 95" diskutiert und fand anschliessend seinen Niederschlag im Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung, dem so genannten Militärgesetz. Der Grundsatz, dass Personen oder eigens ausgebildete unbewaffnete schweizerische Truppen bei friedenserhaltenden Operationen im internationalen Rahmen Friedensförderungsdienst leisten können, ist in Artikel 66 des am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Militärgesetzes enthalten. Es wurde damals kein Referendum ergriffen. Somit besteht für die Auslandeinsätze der Armee bereits eine rechtlich und demokratisch legitimierte Grundlage. In der angesprochenen Änderung des Militärgesetzes steht der Grundsatz der Auslandeinsätze und des Friedensförderungsdienstes als solcher nicht mehr zur Diskussion. Jetzt geht es darum, den eingesetzten Truppen und Personen zusätzliche Mittel zu geben, damit sie sich in Kriegsgebieten selber schützen und ihren Auftrag effizient erfüllen können.