Fetz Anita · Ständerat · 2006-03-15
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen hier im Namen der Minderheit, eine dreijährige Übergangsfrist einzusetzen, in der die heutige Prämienverbilligung, die von Bund und Kantonen finanziert wird, von den Kantonen noch aufrechterhalten werden soll. Was führt mich zu dieser Überlegung? Ich gebe es zu: Es ist eine kleine Öffnung der Büchse der Pandora, um das Bild des Präsidenten nochmals aufzunehmen. Aber ich bin der Meinung, für die wirtschaftlich schwachen Menschen in diesem Land - die brauchen ja die Prämienverbilligung - sind die Kopfprämien einfach zu hoch, und wir sollten sicherstellen, dass die Prämienverbilligung nicht sozusagen auf einen Schlag verringert werden kann.
Der Kommissionssprecher hat es ausgeführt: Beim Ist-Zustand der Prämienverbilligung beteiligen sich Bund und Kantone an der Verbilligung. Die Kantone müssen den Beitrag des Bundes um mindestens die Hälfte aufstocken. Ein Kanton kann den bereitgestellten Betrag um maximal 50 Prozent kürzen, unter der Bedingung, dass die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen trotzdem sichergestellt ist. Mit der Neuregelung im NFA wird die Höhe des Bundesbeitrages jetzt neu nach einer bestimmten Formel festgelegt: nämlich 25 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 30 Prozent der schweizerischen Wohnbevölkerung und der Anzahl der Versicherten. Mit dieser Formel wird die Verbilligung der Prämien jetzt berechnet.
Was mir und meinen Kollegen der Minderheit daran gar nicht gefällt, ist, dass die Gefahr sehr gross ist, dass einige Kantone die freiwerdenden Mittel für die Prämienverbilligung abrupt aufgeben; das möchten wir verhindern. Viele Kantone werden ihre Verpflichtungen weiterhin aufrechterhalten, weil sie wissen, dass das sozial entscheidend ist. Aber wir möchten sicherstellen, dass das mindestens für eine Übergangsfrist von drei Jahren von allen Kantonen so gewährleistet wird.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Sie schützen damit die Interessen jener, die in wirtschaftlich sehr bescheidenen Verhältnissen leben.