Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-03-16

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-16

Wortprotokoll

Eigentlich hatte ich den Hauptantrag eingereicht, bloss eine Änderung am Wortlaut der vorliegenden Kommissionsmotion vorzunehmen, nämlich die Massnahme des Hundeverbotes aus dem Motionstext zu streichen. Ich würde es begrüssen, wenn auf Bundesebene andere Massnahmen mit gesamtschweizerischer Geltung erlassen würden, die das Gefahrenpotenzial von Hunden den Menschen gegenüber minimieren würden.

Nun sind Änderungen an Motionstexten in dieser Phase leider nicht mehr möglich. Ich bedaure das an sich, doch wie dem auch sei: Mein ursprünglicher Eventualantrag ist nun eben zum einzigen Antrag geworden. Er lautet auf Ablehnung der Motion, deckt sich also in der Zielsetzung mit der Meinung des Bundesrates, weicht aber in der Begründung teilweise deutlich von derjenigen des Bundesrates ab. Während der Bundesrat Handlungsbedarf höchstens auf kantonaler Ebene als gegeben sieht, plädiere ich sehr wohl für einheitliche Massnahmen auf Bundesebene zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Beim anderen Aspekt stimme ich aber voll und ganz mit dem Bundesrat überein: Die Hauptverantwortung zur Minimierung dieser Gefahr liegt beim Hundehalter, da ist der Hebel anzusetzen. Totalitäre Massnahmen, wie sie das Verbot von ganzen Tierrassen vorsieht, schiessen aus meiner Sicht über das Ziel hinaus. Vernünftige Massnahmen, die den Hundehalter in die Pflicht nehmen, unterstütze ich. Dazu gehört auch ein individuelles Hundehaltungsverbot, das sich an jene Leute in unserer Gesellschaft richtet, die nicht in der Lage sind, einen Hund korrekt, artgerecht und sicher im Umgang mit Mitmenschen zu halten. Welche Massnahmen der Bundesrat konkret vor Augen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber vielleicht bekommen wir heute noch etwas von Ihnen zu hören, Herr Bundesrat Deiss. Oder haben sich die Nebel vom letzten Gefecht im Bundesrat am vergangenen Freitag noch nicht gelichtet? Jedenfalls sind mir Einzelheiten des bundesrätlichen Massnahmenkataloges nach wie vor unklar.

So oder so könnte ich mir ein Massnahmenpaket vorstellen, wie es beispielsweise von der Association romande des éleveurs de chiens de race - der Hundezüchter - ausgearbeitet und uns zugestellt worden ist. Aber von generellen Hundeverboten möchte ich Abstand nehmen, wohl wissend, damit ein gewisses Restrisiko in Kauf zu nehmen. Wäre dem nicht so, dann müssten ja auch Bernhardiner und Schäferhunde verboten werden, die in der Schweiz leider auch schon Kinder zu Tode gebissen haben. Um Restrisiken kommen wir schliesslich in vielen anderen Lebens- und Gesellschaftsbereichen auch nicht herum.

Mit einer Annahme der Motion nehmen wir in Kauf, dass Tiere, die ja längst keine "Sachen" mehr sind, verboten, abgetan, ja ausgemerzt werden müssen, nur weil Artgenossen von ihnen, die von ihren Besitzern artfremd gehalten werden, unentschuldbares Leid - wie eben in Oberglatt - angerichtet haben. Dazu kann und will ich nicht Hand bieten. Deshalb tue ich mich schwer mit der Motion, so wie sie uns hier vorliegt und leider nicht abgeändert werden kann. Sie beinhaltet nun einmal zwingend ein Hundeverbot bzw. führt ein solches nicht bloss als Möglichkeit auf. Jedenfalls interpretiere ich den Motionstext in diesem Sinn. Er verlangt nebst anderen Massnahmen auch den Erlass des Hundeverbotes - und das ist entscheidend. Das geht mir zu weit. Und wenn uns der Kommissionssprecher dazu aufgefordert hat, den Text wirklich korrekt zu lesen, so lese ich ihn abgekürzt so: "Der Bundesrat wird beauftragt .... auch Verbote für Hunde mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial für Menschen zu erlassen." Wie gesagt, das geht mir zu weit.

Sollte die Kommission aber nicht dieser Meinung sein und das Verbot lediglich als Möglichkeit ins Auge gefasst haben, dann müsste sie das jetzt so präzisieren und zu den Materialien geben. Der beste Weg wäre in diesem Fall aber, die Motion zurückzuziehen und sie durch eine andere zu ersetzen, die griffige Bundesmassnahmen vorsieht, die sowohl verfassungskonform sind, als auch die Hundehalter gebührend in die Pflicht nehmen, jedoch auf das fragwürdige Rassenverbot verzichten.

Man nennt unsere Kammer ja landläufig das rechtliche Gewissen der eidgenössischen Räte. Deshalb erwarte ich heute auch völlige Klarheit darüber, was die Annahme der Motion bedeutet bzw. was der eindeutige Wille der vorberatenden Kommission war. Sind es Massnahmen mit einem zwingenden Hunderassenverbot, oder ist es bloss die Prüfung eines solchen Verbotes? Das ist für mich die Kernfrage.

Erlauben Sie mir abschliessend auch noch eine Bemerkung - Kollege Bieri hat das schon angesprochen - im Zusammenhang mit dem fragwürdigen Vorgehen, wie sich in dieser Angelegenheit ein Boulevardmedium zum Quasi-Gesetzgeber emporgespielt hat. Natürlich haben wir Medien- und Pressefreiheit. Die kann von mir aus auch einmal bis zur Narrenfreiheit ausarten; ich respektiere das. Aber wenn boulevardjournalistische Politlobbyisten so weit gehen, dass sie sich im Bundeshaus mit der Aufforderung "Bitte unterschreiben Sie, sonst müssen wir Sie öffentlich auf die schwarze Liste setzen" an Parlamentarier heranmachen - so ist es mir ergangen -, dann verdient solches Verhalten den "Kaktus", und zwar für einmal einen besonders stacheligen. Immerhin hat diese öffentliche Anprangerung von sogenannt unwilligen Parlamentariern auch ihre positive Seite: Die [PAGE 182] Öffentlichkeit hat mindestens erfahren, dass es in diesem Hause auch noch Leute gibt, die sich nicht von der Boulevardpresse instrumentalisieren lassen. Im Übrigen würde mich noch interessieren, was der neue Berater im Hause Ringier, der erfahrene Politprofi aus unserem nördlichen Nachbarland, alt Bundeskanzler Gerhard Schröder, zu solchem an Nötigung grenzenden Tun seiner neuen Schweizer Kollegen sagen würde. Jedenfalls reizt es mich, ihm eine Kopie dieses Votums nach Hannover zu schicken.

Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-03-16 | Lexipedia | Lexipedia