Hofmann Hans · Ständerat · 2006-03-16
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-16
Wortprotokoll
Diese Vorlage war in unserem Rat ja unbestritten. Wir haben ihr in der Herbstsession 2005 einstimmig zugestimmt. Es geht um eine sinnvolle und absolut verantwortbare Deregulierung. Der technische Fortschritt, kompetente Wartungsfirmen, aber auch ein gegenüber früheren Zeiten stark gestiegenes Verantwortungsbewusstsein der Inhaber von Tankanlagen rechtfertigen es, dass sich der Bund hier aus dem operativen Vollzug zurückzieht. Unfälle mit Tankanlagen sind zur Seltenheit geworden, und der grösste Teil davon sind Bagatellunfälle. Zudem betreffen die wenigen Unfälle heute kaum noch Lageranlagen, sondern Betriebsanlagen. Sie sind nicht auf Lecks zurückzuführen, sondern meist auf Fehler bei der Manipulation.
In Artikel 22 haben wir damals festgeschrieben, dass Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dafür sorgen müssen, "dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden" müssen. In der Verordnung des Bundesrates, dessen Entwurf der Kommission vorlag, wurde diese Vorschrift präzisiert und auch nach der effektiven Gefährdung differenziert.
Das genügte dem Nationalrat nicht. Er hat zusätzlich ins Gesetz aufgenommen, dass Lageranlagen alle zehn Jahre gewartet werden müssen. Der Beschluss des Nationalrates wurde mit 94 zu 86 Stimmen relativ knapp gefällt. Es handelte sich um einen Minderheitsantrag, der sicher gut gemeint war, der aber nicht nur über das Ziel hinaus-, sondern auch am Ziel vorbeischiesst. Es werden alle Anlagen über einen Leisten geschlagen, egal, ob es sich um einen erdverlegten Tank oder um einen Tank im Gebäudeinnern handelt, völlig unabhängig auch von Grösse und Inhalt des Tanks; es ist egal, ob es eine neue oder ältere Anlage ist, und es ist auch unabhängig vom Standort des Tanks in Bezug auf Gewässerschutzzonen.
Der Nationalrat schreibt in seinem Text für alle Anlagen eine Wartung alle zehn Jahre vor. Eine Wartung, "entretien" auf Französisch, ist aber nur nötig, wenn eine Kontrolle zu einem negativen Befund kommt. Kontrolle ist also wichtig. Bei älteren, erdverlegten Tankanlagen kann eine fixe Frist von zehn Jahren auch zu lang sein. Zudem schlägt der Nationalrat vor, dass die Kontrolle der Leckanzeigesysteme "nach den Regeln der Technik" zu erfolgen hat.
Vorgesehen ist diesbezüglich in der Verordnung des Bundesrates eine Kontrolle alle zwei Jahre, wie dies auch heute schon gilt. Die regelmässige Kontrolle der Leckwarnsysteme ist sehr wichtig. Die nationalrätliche Fassung ist in diesem Punkt sogar ein Rückschritt; sie überlässt es allein der Branche und den Inhabern, den Rhythmus festzulegen.
Unsere Kommission hat nun versucht, eine Brücke zum Nationalrat zu bauen und gleichzeitig die Mängel der nationalrätlichen Version zu beheben. Laut unserem Antrag werden nach wie vor der einwandfreie Betrieb und ebenso die Wartung vorgeschrieben - wie in der ursprünglichen Fassung. Neu fügen wir aber einen Satz hinzu, wonach auch die periodische Kontrolle der Anlagen vorgesehen ist - dies jedoch nur bei bewilligungspflichtigen Anlagen gemäss Artikel 19 Absatz 2, das heisst bei Anlagen, welche die Gewässer gefährden können, und nicht undifferenziert bei allen Anlagen. Zudem verlangen wir mindestens alle zehn Jahre eine Kontrolle, was auch erlaubt, in begründeten Fällen, z. B. bei erdverlegten Tanks älteren Datums, eine kürzere Frist vorzusehen. Die weiteren Details wie auch die Kontrolle und Wartung der Leckwarnsysteme hat der Bundesrat in der Verordnung bereits sehr verantwortungsbewusst und im Einvernehmen mit den Kantonen geregelt.
Der Antrag der Kommission, der Ihnen nun vorliegt, trägt den Befürchtungen des Nationalrates Rechnung. Er ist aber differenzierter und sachgerechter. Ein Antrag auf Festhalten an unserer ursprünglichen Version fand in der Kommission keine Mehrheit, nachdem der nun vorliegende Kompromissvorschlag uns letztlich zu überzeugen vermochte.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen deshalb, unserem neuen Antrag zuzustimmen, dem sich, so hoffen wir, auch der Nationalrat wird anschliessen können.