Fetz Anita · Ständerat · 2006-03-20
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-20
Wortprotokoll
Trotz der späten Stunde erlaube ich mir, Sie mit ein paar Ausführungen bekannt zu machen, denn mir scheint, das Thema ist nun wirklich ein gravierendes, und für die späte Traktandierung kann ich auch nichts.
Wir alle wissen, wie schwer die Menschenrechtsverletzungen wiegen, die in Südafrika während des Apartheid-Systems oder -Regimes begangen worden sind. Es war im Interesse der Bevölkerung unseres Landes, dass wir auch wissen wollten, welche Rolle die Schweiz dabei gespielt hat. Ein Teil davon ist nun bekannt. Der Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms 42, "Die Schweiz und Südafrika 1948-1994", wurde Ende Oktober letzten Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Befund dieses Berichtes ist noch gravierender, als wir befürchtet und zum Teil schon gewusst hatten. Ich möchte [PAGE 203] hier einige wenige Punkte herausgreifen. Die wirtschaftlichen, nachrichtendienstlichen und militärischen Beziehungen eines Teils der Schweiz mit dem Apartheid-Regime waren zum Teil sehr eng. Ein besonders dunkles Kapitel war die Zeit von 1985 bis zu den demokratischen Wahlen in Südafrika von 1994. Die Schweiz war in dieser Zeit, als sich auch die USA und mit ihnen der überwiegende Teil der internationalen Gemeinschaft an den Sanktionen gegenüber dem Apartheid-Regime beteiligten, sozusagen das letzte Land, das noch wirtschaftliche und politische Beziehungen zum Apartheid-Regime unterhielt. Natürlich stimmt es, dass die damalige Schweizer Regierung die Apartheid offiziell verurteilte. Gleichzeitig aber gab es Kapitalexporte und Goldgeschäfte, die Zusammenarbeit beim Bau einer südafrikanischen Atombombe, illegale Rüstungsgeschäfte. Das alles ist dokumentiert.
Ebenso dokumentiert ist, dass die offizielle Schweiz ihren rechtlichen Spielraum, um dies zu verhindern, nicht ausgeschöpft hat. Die Forschergruppe kommt sogar zum Schluss, dass erstens die Schweiz mit ihrem damaligen Verhalten das Völkerrecht missachtet und verletzt hat und dass zweitens die Bundesverwaltung den Export von Kriegsmaterial gesetzeswidrig am Bundesrat vorbei weiter ermöglichte.
Darüber hinaus vermittelten der damalige Bundesrat und die Bundesverwaltung dem Parlament gegenüber den Eindruck, dass ein entschiedenes Abrücken vom Apartheidstaat von den rechtlichen und neutralitätspolitischen Rahmenbedingungen her nicht möglich sei, was nicht den Tatsachen entsprach, was schlicht und einfach nicht den Tatsachen entsprach! Das alles wurde den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie der Weltöffentlichkeit verschwiegen.
Für die Weltöffentlichkeit aber geht es nicht um jenen Teil der Schweiz, der mit dem Apartheid-Regime zusammenarbeitete, es geht ihr nicht nur um die paar Schweizer Privatfirmen, die mit ihrem Handeln einseitig Wirtschaftsinteressen vor die Menschenrechte gestellt haben. Es geht für die Weltöffentlichkeit um die Schweiz als Ganzes. Die Schweiz als kollektive Grösse wird für das Handeln von Privatunternehmen und für das Nichthandeln oder das nicht hinreichende Handeln des damaligen Bundesrates verantwortlich gemacht.
Vor diesem Hintergrund habe ich meine Interpellation eingereicht und möchte dazu Folgendes festhalten:
Ich anerkenne, dass der Bundesrat die Archivsperre aufheben will, sobald die Sammelklagen vom Tisch sind. Er hat dies mehrfach betont, ich begrüsse diesen Entscheid sehr. Ich frage mich allerdings, warum der Bundesrat vor Sammelklagen Angst hat, wenn er wiederum davon ausgeht, dass die Schweiz sich nichts vorzuwerfen habe, mit dem wir uns heute noch zu beschäftigen hätten.
Was mich sehr befremdet an der Antwort des Bundesrates, ist eben die Nichtantwort des Bundesrates. Ich wollte vom Bundesrat wissen, ob er der Meinung sei, dass die Schweizer Bevölkerung wissen soll - dass die Schweizer Bevölkerung ein Anrecht darauf hat, genau zu wissen -, welche Rolle die Schweizer Behörden im Umgang mit Südafrika zur Zeit des Apartheid-Regimes spielten. Ich habe die Antwort mehrere Male gelesen, und ich finde auf meine Frage einfach keine Antwort. Denn es steht auch keine Antwort da. Es ist interessant, was man dafür zwischen den Zeilen lesen kann: Eine offizielle Untersuchung will der Bundesrat nicht durchführen; über die Haltung des Bundesrates zum Recht der Schweizerinnen und Schweizer auf Information schweigt er sich aus. Vor dem Hintergrund der schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen im damaligen Südafrika wiegt das bundesrätliche Schweigen schwer - ich meine: sehr schwer.
Ich hätte gerne gehört, ob der Bundesrat die Wahrheit suche und die Wahrheitsfindung unterstütze oder ob er das nicht tut. Das hat für mich etwas mit intellektueller Redlichkeit zu tun, und es hat mit politischer Verantwortung zu tun. Wenn man im Forschungsbericht liest, dass in der früheren Südafrika-Politik offenbar Teile des damaligen Finanzdepartementes viel bedeutender involviert waren, als wir bisher je angenommen haben, dann versteht man dieses Schweigen nicht. Auch für die Opfer sind die Wahrheitssuche und die Wahrheitsfindung entscheidend. Dazu gehört unabdingbar, dass die Täter als Täter benannt und die Opfer als Geschädigte anerkannt werden. Die Wahrheit hat dabei klare Priorität vor der Frage der materiellen Entschädigung; das ist mir sehr wichtig. Die Wahrheit steht im Vordergrund und nicht die materielle Entschädigung.
Ebenso unbefriedigend finde ich die Antwort auf meine erste Frage. Ich muss hier vorausschicken, dass es mir wahrlich nicht darum geht, auf eine wie auch immer geartete Verurteilung der offiziellen Schweiz zur damaligen Zeit hinzuarbeiten - mitnichten. Es geht mir nicht um die rechtliche Verantwortung, es geht mir um die politische Verantwortung der offiziellen Schweiz von damals.
Der Bundesrat schreibt, er werde sich zum Bericht überhaupt nicht äussern. Sollten das angesichts der damaligen, doch sehr fragwürdigen Politik einige als stossend empfinden, würde mich das nicht überraschen. Ich tue es und mit mir jener grosse Teil der Schweizer Bevölkerung, der sich damals gegen das Apartheid-Regime engagiert hat; dazu gehörten namentlich Frauenorganisationen sowie gewerkschaftliche und kirchliche Kreise.
Besonders unbefriedigend ist - das muss ich leider sagen -, dass der heutige Bundesrat im Vergleich zum Bundesrat vor der Wahl im Dezember 2003 noch zurückhaltender geworden ist und weit hinter das zurückgeht, was der damalige Bundesrat gesagt hatte.
Im September 2003 war der damalige Bundesrat noch der Meinung, "dass jede Wiedergutmachung schwerer Menschenrechtsverletzungen zwangsläufig eine Prüfung des Sachverhaltes erfordert". Im Jahr 2002 hat der Bundesrat zur selben Frage gesagt, er sei der Meinung, "dass die Berücksichtigung einer möglichst breiten Quellenbasis für eine umfassende und tatsachengerechte Klärung der schweizerisch-südafrikanischen Beziehungen von zentraler Bedeutung ist". Ich vermisse heute ein solches Bekenntnis.
Mir geht es nicht darum, von Schuld zu sprechen. Aber ich spreche von politischer Verantwortung. Dass der heutige Bundesrat hierzu überhaupt nichts sagen will, empfinde ich angesichts des Schlussberichtes der Forschungsstudie und seiner Befunde als stossend.
Nun widerspiegelt eine bundesrätliche Antwort naturgemäss immer auch ein Stück weit die Zusammensetzung des Bundesrates. Unter diesem Aspekt könnte man über den heutigen Bundesrat, mindestens über einzelne Mitglieder, ins Nachdenken geraten. Die Schweizer Bevölkerung hat in dieser Frage Besseres verdient als bundesrätliches Schweigen. Ich erwarte vom Bundesrat zumindest eine Überprüfung der bisherigen Berichte zum Verhältnis Schweiz/Südafrika, denn sie sind offensichtlich unvollständig, wie der Forschungsbericht zeigt. Ich erwarte auch, dass eine Untersuchung der Rolle des Finanzdepartementes in der fraglichen Zeit veranlasst wird.
Im Forschungsbericht wird Brisantes aufgezeigt: Im Jahre 1978 empfahl das bisher viel zu wenig beachtete Finanzdepartement den Schweizer Banken, sie sollten sich zu Tarnzwecken an internationalen Konsortien beteiligen, um so anonym ihre Geschäfte mit Südafrika zu tätigen. Das ist eine neue Erkenntnis, die erst mit diesem Schlussbericht zur Verfügung steht. Ich erwarte vom heutigen Bundesrat, dass er die Aktensperre möglichst rasch aufhebt. Es darf nicht sein, dass sich die Tendenz durchsetzt, dass das Bankgeheimnis auf die Bundesverwaltung ausgedehnt wird und dass das Bundeshaus wie eine Bankfiliale einzustufen ist.
Ich erwarte vom Bundesrat irgendwann einmal auch eine Entschuldigung bei den Opfern des Apartheid-Regimes. Ich persönlich möchte mich an dieser Stelle bei den Opfern der südafrikanischen Apartheid-Politik dafür entschuldigen, dass ein Teil der Schweiz - ich betone: ein kleiner, aber einflussreicher Teil - die Wirtschaftsinteressen über die Menschenrechte und das Völkerrecht gestellt hat. Ich verspreche, dass wir, ein anderer Teil der Schweiz, weiterhin für die Offenlegung der ganzen Wahrheit einstehen werden, und dafür, dass die Verantwortlichen beim Namen genannt werden. [PAGE 204]
Ich weiss, es ist spätabends, und es war ein langer Tag. Trotzdem möchte ich auf etwas ganz Wichtiges hinweisen: Der grosse Schweizer Historiker Herbert Lüthy, bei dem ich studiert habe, hat uns damals für die Geschichtsschreibung mit folgender Mahnung begeistert: Der Historiker dürfe sich "keine Hohepriesterrolle anmassen". Sein ehrgeizigstes Ziel müsse sein, die "Pforte der Gerechtigkeit zu durchqueren", und das verlange genauestes Studium der Quellen.
Wenn der Bundesrat nicht bereit ist, in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und Südafrika diese Pforte der Gerechtigkeit zu durchqueren, dann muss es das Parlament, dann müssen wir es tun.